Hundesteuer Frankfurt (Oder)anmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Frankfurt (Oder) geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Zuständiges Amt — Standort Frankfurt (Oder)
Hundesteuersätze Frankfurt (Oder) — Übersicht 2026
| Kategorie | Frankfurt (Oder) | Ø Brandenburg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 72,00 € | 65,00 € | +7,00 € |
| Zweithund | ca. 144,00 € | 130,00 € | +14,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 648,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Frankfurt (Oder)). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Frankfurt (Oder) 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Frankfurt (Oder) beträgt 72 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 144 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 648 € pro Jahr.
- Frankfurt (Oder) liegt damit 7 € über dem Durchschnitt von Brandenburg (65 €).
- Im Brandenburg ist Frankfurt (Oder) die 4.-teuerste von 19 Gemeinden.
- Unter den 63 geprüften Gemeinden in Brandenburg hat Frankfurt (Oder) den 5.-höchsten Satz (Landes-Median: 46 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Frankfurt (Oder) in Brandenburg.
Wer in Frankfurt (Oder) (Brandenburg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Frankfurt (Oder) derzeit 72,00 € pro Jahr fällig — 7 € über dem Durchschnitt von Brandenburg.
Mit 58.818 Einwohnern auf 14 km² zählt Frankfurt (Oder) zu den Mittelstadtn in Brandenburg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Frankfurt (Oder).
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Frankfurt (Oder)?
Die Hundesteuer in Frankfurt (Oder) ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 72,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 144,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 648,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Frankfurt (Oder) auf rund 936 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 72€ für Ihren Ersthund können Sie in Frankfurt (Oder) nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Frankfurt (Oder)
Nicht jeder Hundehalter in Frankfurt (Oder) muss den vollen Steuersatz von 72 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
- Diensthunde: Als Mittelstadt mit über 58.818 Einwohnern bietet Frankfurt (Oder) teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Frankfurt (Oder) bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Frankfurt (Oder)
Brandenburg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Frankfurt (Oder) gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 648,00 € pro Jahr — das ist das 9.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Frankfurt (Oder)
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Frankfurt (Oder). Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Frankfurt (Oder))
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Frankfurt (Oder): So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Frankfurt (Oder) sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Brandenburg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Frankfurt (Oder) gut sichtbar am Halsband tragen.
Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 4201 Einwohnern pro km² hat Frankfurt (Oder) naturgemäß eine hohe Hundepopulation. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen der Anmeldepflicht durch.
Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg
In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Brandenburg →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Frankfurt (Oder)?
Mit einem Steuersatz von 72 € pro Jahr für den Ersthund liegt Frankfurt (Oder) 7 € über dem Durchschnitt von Brandenburg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Brandenburg.
Im Brandenburg ist Frankfurt (Oder) damit die 4.-teuerste von 19 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 66 €). Am günstigsten ist Burg (Spreewald) mit 24 €, am teuersten Potsdam mit 108 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 63 geprüften Gemeinden in Brandenburg hat Frankfurt (Oder) den 5.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 94 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 46 € — Frankfurt (Oder) liegt 26 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Frankfurt (Oder) einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 144 € statt 72 €).
Bei 58.818 Einwohnern und einer Fläche von 14 km² ist Frankfurt (Oder) als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Frankfurt (Oder)
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Frankfurt (Oder) in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Frankfurt (Oder) wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Frankfurt (Oder) zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Frankfurt (Oder)
Wie viel Hundesteuer muss ich in Frankfurt (Oder) zahlen?
Die Hundesteuer in Frankfurt (Oder) liegt bei 72,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 144,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 648,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Frankfurt (Oder)?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Frankfurt (Oder) anzumelden?
Zur Anmeldung in Frankfurt (Oder) benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Brandenburg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Frankfurt (Oder)?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Frankfurt (Oder) bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Frankfurt (Oder) befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Frankfurt (Oder) oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Frankfurt (Oder) ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Frankfurt (Oder) erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Frankfurt (Oder)?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Frankfurt (Oder) fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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