Hundesteuer Potsdamanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: DigitalRasseliste: eingeschränkt
Ersthund108,00 €pro Jahr
Zweithundca. 216,00 €pro Jahr
Listenhundca. 648,00 €pro Jahr
vs. Ø Brandenburg+43,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Potsdam geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Potsdam

BehördeStadtverwaltung PotsdamSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Brandenburg.

Zuständiges Amt — Standort Potsdam

Hundesteuersätze Potsdam — Übersicht 2026

KategoriePotsdamØ BrandenburgDifferenz
Ersthund108,00 €65,00 €+43,00 €
Zweithundca. 216,00 €130,00 €+86,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 648,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Potsdam). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Potsdam 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Potsdam beträgt 108 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 216 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 648 € pro Jahr.
  • Potsdam liegt damit 43 € über dem Durchschnitt von Brandenburg (65 €).
  • Im Brandenburg ist Potsdam die 1.-teuerste von 19 Gemeinden.
  • Unter den 63 geprüften Gemeinden in Brandenburg hat Potsdam den 1.-höchsten Satz (Landes-Median: 46 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Stadt Potsdam in Brandenburg.

Wer in Potsdam (Brandenburg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Potsdam derzeit 108,00 € pro Jahr fällig — 43 € über dem Durchschnitt von Brandenburg.

Mit 187.119 Einwohnern auf 83 km² zählt Potsdam zu den Großstadt in Brandenburg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Potsdam.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Potsdam?

Die Hundesteuer in Potsdam ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 108,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 216,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 648,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Potsdam auf rund 1.404 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Potsdam

Nicht jeder Hundehalter in Potsdam muss den vollen Steuersatz von 108 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
  • Diensthunde: Als Großstadt mit über 187.119 Einwohnern bietet Potsdam teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Potsdam bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Potsdam

Brandenburg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Potsdam gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 648,00 € pro Jahr — das ist das 6.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Potsdam

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Potsdam. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Potsdam)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Potsdam: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Potsdam sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Brandenburg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Potsdam gut sichtbar am Halsband tragen.

Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 2254 Einwohnern pro km² hat Potsdam naturgemäß eine hohe Hundepopulation. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen der Anmeldepflicht durch.

Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg

In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Brandenburg →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Potsdam?

Mit einem Steuersatz von 108 € pro Jahr für den Ersthund liegt Potsdam 43 € über dem Durchschnitt von Brandenburg. Damit gehört Potsdam zu den teureren Gemeinden in Brandenburg.

Im Brandenburg ist Potsdam damit die 1.-teuerste von 19 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 66 €). Am günstigsten ist Burg (Spreewald) mit 24 €.

Potsdam ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im Brandenburg.

Landesweit betrachtet: Unter allen 63 geprüften Gemeinden in Brandenburg hat Potsdam den 1.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 100 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 46 € — Potsdam liegt 62 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Potsdam einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 216 € statt 108 €).

Bei 187.119 Einwohnern und einer Fläche von 83 km² ist Potsdam als Großstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Potsdam

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Potsdam in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Potsdam wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Potsdam zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Potsdam

Wie viel Hundesteuer muss ich in Potsdam zahlen?

Die Hundesteuer in Potsdam liegt bei 108,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 216,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 648,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Potsdam?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Potsdam oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Potsdam anzumelden?

Zur Anmeldung in Potsdam benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Brandenburg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Potsdam?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Potsdam bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Potsdam befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Potsdam oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Potsdam ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Potsdam erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Potsdam?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Potsdam fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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