Hundesteuer Admannshagen-Bargeshagenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Admannshagen-Bargeshagen aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Admannshagen-Bargeshagen
Zuständiges Amt — Standort Admannshagen-Bargeshagen
Hundesteuersätze Admannshagen-Bargeshagen — Übersicht 2026
| Kategorie | Admannshagen-Bargeshagen | Ø Mecklenburg-Vorpommern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 60,00 € | 50,00 € | +10,00 € |
| Zweithund | ca. 120,00 € | 100,00 € | +20,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 700,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Admannshagen-Bargeshagen, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
Werbeplatz frei: Erreichen Sie Hundehalter in Admannshagen-Bargeshagen — exklusiv, 1 Platz pro Stadt. Jetzt informieren →
Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Admannshagen-Bargeshagen 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Admannshagen-Bargeshagen beträgt 60 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 120 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 700 € pro Jahr.
- Admannshagen-Bargeshagen liegt damit 10 € über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50 €).
- Im Mecklenburg-Vorpommern ist Admannshagen-Bargeshagen die 4.-teuerste von 667 Gemeinden.
- Unter den 46 geprüften Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Admannshagen-Bargeshagen den 10.-höchsten Satz (Landes-Median: 47 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen in Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle: Hundesteuersatzung Admannshagen-Bargeshagen (amtliches Dokument)
Wer in Admannshagen-Bargeshagen (Mecklenburg-Vorpommern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Admannshagen-Bargeshagen derzeit 60,00 € pro Jahr fällig — 10 € über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern.
Mit 2.871 Einwohnern auf 83 km² zählt Admannshagen-Bargeshagen zu den Landgemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Admannshagen-Bargeshagen.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Admannshagen-Bargeshagen?
Die Hundesteuer in Admannshagen-Bargeshagen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 60,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 120,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 700,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Admannshagen-Bargeshagen auf rund 780 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!
Die Kosten von 60€ für Ihren Ersthund können Sie in Admannshagen-Bargeshagen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
* = Affiliate / Werbelink
Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Admannshagen-Bargeshagen
Nicht jeder Hundehalter in Admannshagen-Bargeshagen muss den vollen Steuersatz von 60 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Admannshagen-Bargeshagen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Admannshagen-Bargeshagen
Mecklenburg-Vorpommern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Admannshagen-Bargeshagen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 700,00 € pro Jahr — das ist das 11.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Admannshagen-Bargeshagen
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Admannshagen-Bargeshagen. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Admannshagen-Bargeshagen)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Admannshagen-Bargeshagen: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Admannshagen-Bargeshagen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Mecklenburg-Vorpommern keine landesweite Pflicht, aber dringend empfohlen
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Admannshagen-Bargeshagen gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern →
* = Affiliate / Werbelink
Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Admannshagen-Bargeshagen?
Mit einem Steuersatz von 60 € pro Jahr für den Ersthund liegt Admannshagen-Bargeshagen 10 € über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Mecklenburg-Vorpommern ist Admannshagen-Bargeshagen damit die 4.-teuerste von 667 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 50 €). Am günstigsten ist Stavenhagen mit 20 €, am teuersten Roggentin mit 108 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 46 geprüften Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Admannshagen-Bargeshagen den 10.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 80 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 47 € — Admannshagen-Bargeshagen liegt 13 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Admannshagen-Bargeshagen einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 120 € statt 60 €).
Bei 2.871 Einwohnern und einer Fläche von 83 km² ist Admannshagen-Bargeshagen als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Admannshagen-Bargeshagen
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Admannshagen-Bargeshagen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Admannshagen-Bargeshagen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Admannshagen-Bargeshagen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Admannshagen-Bargeshagen
Wie viel Hundesteuer muss ich in Admannshagen-Bargeshagen zahlen?
Die Hundesteuer in Admannshagen-Bargeshagen liegt bei 60,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 120,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 700,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Admannshagen-Bargeshagen?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Admannshagen-Bargeshagen oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Admannshagen-Bargeshagen anzumelden?
Zur Anmeldung in Admannshagen-Bargeshagen benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Admannshagen-Bargeshagen?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Admannshagen-Bargeshagen bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Admannshagen-Bargeshagen befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Admannshagen-Bargeshagen oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Admannshagen-Bargeshagen ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Admannshagen-Bargeshagen erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Admannshagen-Bargeshagen?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Admannshagen-Bargeshagen fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Hundesteuer in der Nähe von Admannshagen-Bargeshagen
Hundeversicherungen — Top Empfehlungen 2026
HanseMerkur Hundehaftpflicht
- ✓ Deckungssumme bis 50 Mio. €
- ✓ Keine Rasse-Ausschlüsse
- ✓ Mietsachschäden inkludiert
- ✓ Welpen automatisch mitversichert
- ✓ 24h-Schadensmeldung online
- ✓ Tägl. Kündigung möglich
HanseMerkur Hundekrankenversicherung
- ✓ Freie Tierarztwahl
- ✓ Bis zu 100% Kostenübernahme
- ✓ OP- und Behandlungskosten
- ✓ Direkte Abrechnung möglich
Die Tarife sind beispielhaft und können je nach Hunderasse, Alter und Wohnort variieren. Es handelt sich um unverbindliche Vergleichsinformationen. Stand: 2026.
* = Affiliate / Werbelink