Hundesteuer Bad Kleinenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund35,00 €pro Jahr
Zweithundca. 70,00 €pro Jahr
Listenhundca. 700,00 €pro Jahr
vs. Ø Mecklenburg-Vorpommern-15,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Bad Kleinen aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Bad Kleinen

BehördeStadtverwaltung Bad KleinenSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Mecklenburg-Vorpommern.

Zuständiges Amt — Standort Bad Kleinen

Hundesteuersätze Bad Kleinen — Übersicht 2026

KategorieBad KleinenØ Mecklenburg-VorpommernDifferenz
Ersthund35,00 €50,00 €-15,00 €
Zweithundca. 70,00 €100,00 €-30,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 700,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Bad Kleinen, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Bad Kleinen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Bad Kleinen beträgt 35 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 70 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 700 € pro Jahr.
  • Bad Kleinen liegt damit 15 € unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50 €).
  • Im Mecklenburg-Vorpommern ist Bad Kleinen die 660.-teuerste von 667 Gemeinden.
  • Unter den 46 geprüften Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Bad Kleinen den 39.-höchsten Satz (Landes-Median: 47 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bad Kleinen in Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle: Hundesteuersatzung Bad Kleinen (amtliches Dokument)

Wer in Bad Kleinen (Mecklenburg-Vorpommern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Bad Kleinen derzeit 35,00 € pro Jahr fällig — 15 € unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern.

Mit 3.729 Einwohnern auf 142 km² zählt Bad Kleinen zu den Landgemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Bad Kleinen.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Bad Kleinen?

Die Hundesteuer in Bad Kleinen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 35,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 70,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 700,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Bad Kleinen auf rund 455 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 35€ für Ihren Ersthund können Sie in Bad Kleinen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bad Kleinen

Nicht jeder Hundehalter in Bad Kleinen muss den vollen Steuersatz von 35 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bad Kleinen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Bad Kleinen

Mecklenburg-Vorpommern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Bad Kleinen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 700,00 € pro Jahr — das ist das 20.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bad Kleinen

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Bad Kleinen. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Bad Kleinen)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Bad Kleinen: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Bad Kleinen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Mecklenburg-Vorpommern keine landesweite Pflicht, aber dringend empfohlen
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bad Kleinen gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Bad Kleinen?

Mit einem Steuersatz von 35 € pro Jahr für den Ersthund liegt Bad Kleinen 15 € unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Mecklenburg-Vorpommern ist Bad Kleinen damit die 660.-teuerste von 667 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 50 €). Am günstigsten ist Stavenhagen mit 20 €, am teuersten Roggentin mit 108 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 46 geprüften Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Bad Kleinen den 39.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 16 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 47 € — Bad Kleinen liegt 12 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bad Kleinen einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 70 € statt 35 €).

Bei 3.729 Einwohnern und einer Fläche von 142 km² ist Bad Kleinen als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bad Kleinen

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Bad Kleinen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Bad Kleinen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Bad Kleinen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Kleinen

Wie viel Hundesteuer muss ich in Bad Kleinen zahlen?

Die Hundesteuer in Bad Kleinen liegt bei 35,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 70,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 700,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Bad Kleinen?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Bad Kleinen oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Bad Kleinen anzumelden?

Zur Anmeldung in Bad Kleinen benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Bad Kleinen?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Bad Kleinen bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Bad Kleinen befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Bad Kleinen oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Bad Kleinen ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Bad Kleinen erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Bad Kleinen?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Bad Kleinen fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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