Hundesteuer Grabowanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Grabow aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Grabow
Zuständiges Amt — Standort Grabow
Hundesteuersätze Grabow — Übersicht 2026
| Kategorie | Grabow | Ø Mecklenburg-Vorpommern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 40,00 € | 50,00 € | -10,00 € |
| Zweithund | ca. 80,00 € | 100,00 € | -20,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 700,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Grabow, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Grabow 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Grabow beträgt 40 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 80 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 700 € pro Jahr.
- Grabow liegt damit 10 € unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50 €).
- Im Mecklenburg-Vorpommern ist Grabow die 655.-teuerste von 667 Gemeinden.
- Unter den 46 geprüften Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Grabow den 31.-höchsten Satz (Landes-Median: 47 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Grabow in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer in Grabow (Mecklenburg-Vorpommern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Grabow derzeit 40,00 € pro Jahr fällig — 10 € unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern.
Mit 5.573 Einwohnern auf 85 km² zählt Grabow zu den Kleinstadtn in Mecklenburg-Vorpommern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Grabow.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Grabow?
Die Hundesteuer in Grabow ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 40,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 80,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 700,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Grabow auf rund 520 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 40€ für Ihren Ersthund können Sie in Grabow nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Grabow
Nicht jeder Hundehalter in Grabow muss den vollen Steuersatz von 40 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Grabow bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Grabow
Mecklenburg-Vorpommern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Grabow gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 700,00 € pro Jahr — das ist das 17.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Grabow
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Grabow. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Grabow)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Grabow: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Grabow sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Mecklenburg-Vorpommern keine landesweite Pflicht, aber dringend empfohlen
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Grabow gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Grabow?
Mit einem Steuersatz von 40 € pro Jahr für den Ersthund liegt Grabow 10 € unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Mecklenburg-Vorpommern ist Grabow damit die 655.-teuerste von 667 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 50 €). Am günstigsten ist Stavenhagen mit 20 €, am teuersten Roggentin mit 108 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 46 geprüften Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Grabow den 31.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 33 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 47 € — Grabow liegt 7 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Grabow einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 80 € statt 40 €).
Bei 5.573 Einwohnern und einer Fläche von 85 km² ist Grabow als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Grabow
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Grabow in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Grabow wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Grabow zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Grabow
Wie viel Hundesteuer muss ich in Grabow zahlen?
Die Hundesteuer in Grabow liegt bei 40,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 80,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 700,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Grabow?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Grabow oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Grabow anzumelden?
Zur Anmeldung in Grabow benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Grabow?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Grabow bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Grabow befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Grabow oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Grabow ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Grabow erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Grabow?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Grabow fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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