Hundesteuer Prohnanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Prohn amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Prohn
Zuständiges Amt — Standort Prohn
Hundesteuersätze Prohn — Übersicht 2026
| Kategorie | Prohn | Ø Mecklenburg-Vorpommern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 35,00 € | 50,00 € | -15,00 € |
| Zweithund | ca. 70,00 € | 100,00 € | -30,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 700,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Prohn, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. September 2026
Hundesteuer Prohn 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Prohn beträgt 35 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 70 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 700 € pro Jahr.
- Prohn liegt damit 15 € unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50 €).
- Im Mecklenburg-Vorpommern ist Prohn die 661.-teuerste von 667 Gemeinden.
- Unter den 46 amtlich verifizierten Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Prohn den 38.-höchsten Satz (Landes-Median: 47 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Prohn in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer in Prohn (Mecklenburg-Vorpommern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Prohn derzeit 35,00 € pro Jahr fällig — 15 € unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern.
Mit 2.143 Einwohnern auf 203 km² zählt Prohn zu den Landgemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Prohn.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Prohn?
Die Hundesteuer in Prohn ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 35,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 70,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 700,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Prohn auf rund 455 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 35€ für Ihren Ersthund können Sie in Prohn nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Prohn
Nicht jeder Hundehalter in Prohn muss den vollen Steuersatz von 35 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Prohn bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Prohn
Mecklenburg-Vorpommern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Prohn gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 700,00 € pro Jahr — das ist das 20.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Prohn
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Prohn. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Prohn)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Prohn: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Prohn sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Mecklenburg-Vorpommern keine landesweite Pflicht, aber dringend empfohlen
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Prohn gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Prohn?
Mit einem Steuersatz von 35 € pro Jahr für den Ersthund liegt Prohn 15 € unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Mecklenburg-Vorpommern ist Prohn damit die 661.-teuerste von 667 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 50 €). Am günstigsten ist Stavenhagen mit 20 €, am teuersten Roggentin mit 108 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 46 amtlich verifizierten Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Prohn den 38.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 18 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 47 € — Prohn liegt 12 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Prohn einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 70 € statt 35 €).
Bei 2.143 Einwohnern und einer Fläche von 203 km² ist Prohn als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Prohn
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Prohn in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Prohn wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Prohn zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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