Hundesteuer Ribnitz-Damgartenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund50,00 €pro Jahr
Zweithundca. 100,00 €pro Jahr
Listenhundca. 700,00 €pro Jahr
vs. Ø Mecklenburg-Vorpommern0,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Ribnitz-Damgarten geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten

BehördeStadtverwaltung Ribnitz-DamgartenSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Mecklenburg-Vorpommern.

Zuständiges Amt — Standort Ribnitz-Damgarten

Hundesteuersätze Ribnitz-Damgarten — Übersicht 2026

KategorieRibnitz-DamgartenØ Mecklenburg-VorpommernDifferenz
Ersthund50,00 €50,00 €0,00 €
Zweithundca. 100,00 €100,00 €0,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 700,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Ribnitz-Damgarten). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Ribnitz-Damgarten 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Ribnitz-Damgarten beträgt 50 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 100 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 700 € pro Jahr.
  • Ribnitz-Damgarten liegt damit genau im Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50 €).
  • Im Mecklenburg-Vorpommern ist Ribnitz-Damgarten die 497.-teuerste von 667 Gemeinden.
  • Unter den 46 geprüften Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Ribnitz-Damgarten den 18.-höchsten Satz (Landes-Median: 47 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Ribnitz-Damgarten in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer in Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Ribnitz-Damgarten derzeit 50,00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern.

Mit 15.729 Einwohnern auf 179 km² zählt Ribnitz-Damgarten zu den Kleinstadtn in Mecklenburg-Vorpommern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Ribnitz-Damgarten.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Ribnitz-Damgarten?

Die Hundesteuer in Ribnitz-Damgarten ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 50,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 100,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 700,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Ribnitz-Damgarten auf rund 650 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 50€ für Ihren Ersthund können Sie in Ribnitz-Damgarten nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Ribnitz-Damgarten

Nicht jeder Hundehalter in Ribnitz-Damgarten muss den vollen Steuersatz von 50 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Ribnitz-Damgarten bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Ribnitz-Damgarten

Mecklenburg-Vorpommern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Ribnitz-Damgarten gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 700,00 € pro Jahr — das ist das 14.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Ribnitz-Damgarten

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Ribnitz-Damgarten. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Ribnitz-Damgarten)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Ribnitz-Damgarten: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Ribnitz-Damgarten sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Mecklenburg-Vorpommern keine landesweite Pflicht, aber dringend empfohlen
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Ribnitz-Damgarten gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Ribnitz-Damgarten?

Mit einem Steuersatz von 50 € pro Jahr für den Ersthund liegt Ribnitz-Damgarten genau im Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Mecklenburg-Vorpommern ist Ribnitz-Damgarten damit die 497.-teuerste von 667 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 50 €). Am günstigsten ist Stavenhagen mit 20 €, am teuersten Roggentin mit 108 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 46 geprüften Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Ribnitz-Damgarten den 18.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 62 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 47 € — Ribnitz-Damgarten liegt 3 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Ribnitz-Damgarten einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 100 € statt 50 €).

Bei 15.729 Einwohnern und einer Fläche von 179 km² ist Ribnitz-Damgarten als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Ribnitz-Damgarten

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Ribnitz-Damgarten in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Ribnitz-Damgarten wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Ribnitz-Damgarten zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ribnitz-Damgarten

Wie viel Hundesteuer muss ich in Ribnitz-Damgarten zahlen?

Die Hundesteuer in Ribnitz-Damgarten liegt bei 50,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 100,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 700,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Ribnitz-Damgarten?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Ribnitz-Damgarten anzumelden?

Zur Anmeldung in Ribnitz-Damgarten benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Ribnitz-Damgarten?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Ribnitz-Damgarten bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Ribnitz-Damgarten befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Ribnitz-Damgarten oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Ribnitz-Damgarten ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Ribnitz-Damgarten erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Ribnitz-Damgarten?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Ribnitz-Damgarten fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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