Hundesteuer Tribseesanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthundca. 50,00pro Jahr
Zweithundca. 100,00pro Jahr
Listenhundca. 700,00pro Jahr

Für Tribsees zeigen wir den Richtwert für Mecklenburg-Vorpommern — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde; verifizierte Werte ergänzen wir laufend.

Kontakt — Stadtverwaltung Tribsees

BehördeStadtverwaltung TribseesSteueramt / Gemeindekasse
AdresseKarl-Marx-Straße 18, 18465 Tribsees

Zuständiges Amt — Standort Tribsees

Öffnungszeiten — Steueramt Tribsees

TagÖffnungszeiten
Montaggeschlossen
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Freitag09:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Tribsees.

Hundesteuersätze Tribsees — Übersicht 2026

KategorieTribseesØ Mecklenburg-VorpommernDifferenz
Ersthundca. 50,0050,00 €0,00
Zweithundca. 100,00100,00 €0,00
Listenhund / gefährl. Hundca. 700,00

Richtwerte auf Basis des Landesniveaus Mecklenburg-Vorpommern — für Tribsees liegt noch kein verifizierter Satz vor. Verbindlich ist die kommunale Hundesteuersatzung. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

Befreiungen / Ermäßigungen (Optional)

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. September 2026

Hundesteuer Tribsees 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Tribsees beträgt ca. 50 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 100 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 700 € pro Jahr.
  • Tribsees liegt damit genau im Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Tribsees in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer in Tribsees (Mecklenburg-Vorpommern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Tribsees derzeit ca. 50,00 pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern.

Mit 2.694 Einwohnern auf 148 km² zählt Tribsees zu den Landgemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Tribsees.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Tribsees?

Die Hundesteuer in Tribsees ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: ca. 50,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 100,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 700,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Tribsees auf rund 650. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von ca. 50€ für Ihren Ersthund können Sie in Tribsees nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Tribsees

Nicht jeder Hundehalter in Tribsees muss den vollen Steuersatz von ca. 50 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Tribsees bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Tribsees

Mecklenburg-Vorpommern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Tribsees gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 700,00 € pro Jahr — das ist das 14.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Tribsees

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Tribsees. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Tribsees)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Tribsees: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Tribsees sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherungin Mecklenburg-Vorpommern keine landesweite Pflicht, aber dringend empfohlen
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Tribsees gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Tribsees?

Mit einem Steuersatz von ca. 50 € pro Jahr für den Ersthund liegt Tribsees genau im Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.

Für Tribsees liegt uns noch kein amtlich bestätigter Satzungswert vor — der oben genannte Betrag ist ein Richtwert auf Basis des Landesdurchschnitts von Mecklenburg-Vorpommern. Den verbindlichen Satz legt die örtliche Hundesteuersatzung fest. Aus dem Mecklenburg-Vorpommern haben wir folgende Sätze bereits direkt aus den amtlichen Satzungen verifiziert:

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Tribsees einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 100 € statt ca. 50 €).

Bei 2.694 Einwohnern und einer Fläche von 148 km² ist Tribsees als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Tribsees

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Tribsees in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Tribsees wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Tribsees zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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