Hundesteuer Mendiganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund48,00pro Jahr
Zweithundca. 96,00pro Jahr
Listenhundca. 600,00pro Jahr
vs. Ø Rheinland-Pfalz-36,00Differenz

Ersthund-Satz für Mendig amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Mendig

BehördeStadtverwaltung MendigSteueramt / Gemeindekasse
AdresseMarktpl. 3, 56743 Mendig
Websitemendig.de/

Zuständiges Amt — Standort Mendig

Öffnungszeiten — Steueramt Mendig

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–17:00 Uhr
Dienstag08:00–17:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–17:00 Uhr
Freitag07:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Mendig.

Hundesteuersätze Mendig — Übersicht 2026

KategorieMendigØ Rheinland-PfalzDifferenz
Ersthund48,0084,00 €-36,00
Zweithundca. 96,00168,00 €-72,00
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Mendig). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. September 2026

Hundesteuer Mendig 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Mendig beträgt 48 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 96 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Mendig liegt damit 36 € unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84 €).
  • Im Rheinland-Pfalz ist Mendig die 697.-teuerste von 703 Gemeinden.
  • Unter den 86 amtlich verifizierten Gemeinden in Rheinland-Pfalz hat Mendig den 79.-höchsten Satz (Landes-Median: 84 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Mendig in Rheinland-Pfalz.

Wer in Mendig (Rheinland-Pfalz) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Mendig derzeit 48,00 pro Jahr fällig — 36 € unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz.

Mit 9.108 Einwohnern auf 120 km² zählt Mendig zu den Kleinstadtn in Rheinland-Pfalz. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Mendig.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Mendig?

Die Hundesteuer in Mendig ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 48,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 96,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Mendig auf rund 624. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 48€ für Ihren Ersthund können Sie in Mendig nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Mendig

Nicht jeder Hundehalter in Mendig muss den vollen Steuersatz von 48 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Mendig bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Mendig

Rheinland-Pfalz führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Mendig gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 12.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Mendig

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Mendig. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Mendig)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Mendig: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Mendig sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherungin Rheinland-Pfalz für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Mendig gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Rheinland-Pfalz

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Mendig?

Mit einem Steuersatz von 48 € pro Jahr für den Ersthund liegt Mendig 36 € unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Das macht Mendig zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Rheinland-Pfalz.

Im Rheinland-Pfalz ist Mendig damit die 697.-teuerste von 703 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 84 €). Am günstigsten ist Neustadt (Wied) mit 30, am teuersten Mainz mit 186.

Landesweit betrachtet: Unter allen 86 amtlich verifizierten Gemeinden in Rheinland-Pfalz hat Mendig den 79.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 8 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 84Mendig liegt 36 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Mendig einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 96 € statt 48 €).

Bei 9.108 Einwohnern und einer Fläche von 120 km² ist Mendig als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Mendig

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Mendig in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Mendig wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Mendig zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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