Hundesteuer Neustadt (Wied)anmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund30,00 €pro Jahr
Zweithundca. 60,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Rheinland-Pfalz-54,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Neustadt (Wied) aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Neustadt (Wied)

BehördeStadtverwaltung Neustadt (Wied)Steueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Rheinland-Pfalz.

Zuständiges Amt — Standort Neustadt (Wied)

Hundesteuersätze Neustadt (Wied) — Übersicht 2026

KategorieNeustadt (Wied)Ø Rheinland-PfalzDifferenz
Ersthund30,00 €84,00 €-54,00 €
Zweithundca. 60,00 €168,00 €-108,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Neustadt (Wied), amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Neustadt (Wied) 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Neustadt (Wied) beträgt 30 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 60 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Neustadt (Wied) liegt damit 54 € unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84 €).
  • Im Rheinland-Pfalz ist Neustadt (Wied) die 703.-teuerste von 703 Gemeinden.
  • Unter den 86 geprüften Gemeinden in Rheinland-Pfalz hat Neustadt (Wied) den 85.-höchsten Satz (Landes-Median: 84 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Neustadt (Wied) in Rheinland-Pfalz.

Quelle: Hundesteuersatzung Neustadt (Wied) (amtliches Dokument)

Wer in Neustadt (Wied) (Rheinland-Pfalz) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Neustadt (Wied) derzeit 30,00 € pro Jahr fällig — 54 € unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz.

Mit 6.688 Einwohnern auf 55 km² zählt Neustadt (Wied) zu den Kleinstadtn in Rheinland-Pfalz. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Neustadt (Wied).

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Neustadt (Wied)?

Die Hundesteuer in Neustadt (Wied) ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 30,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 60,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Neustadt (Wied) auf rund 390 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 30€ für Ihren Ersthund können Sie in Neustadt (Wied) nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Neustadt (Wied)

Nicht jeder Hundehalter in Neustadt (Wied) muss den vollen Steuersatz von 30 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Neustadt (Wied) bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Neustadt (Wied)

Rheinland-Pfalz führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Neustadt (Wied) gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 20.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Neustadt (Wied)

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Neustadt (Wied). Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Neustadt (Wied))
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Neustadt (Wied): So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Neustadt (Wied) sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Rheinland-Pfalz für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Neustadt (Wied) gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 41 % bietet Neustadt (Wied) gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Rheinland-Pfalz verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Rheinland-Pfalz →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Neustadt (Wied)?

Mit einem Steuersatz von 30 € pro Jahr für den Ersthund liegt Neustadt (Wied) 54 € unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Das macht Neustadt (Wied) zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Rheinland-Pfalz.

Im Rheinland-Pfalz ist Neustadt (Wied) damit die 703.-teuerste von 703 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 84 €)..

Neustadt (Wied) ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im Rheinland-Pfalz.

Landesweit betrachtet: Unter allen 86 geprüften Gemeinden in Rheinland-Pfalz hat Neustadt (Wied) den 85.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 1 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 84 € — Neustadt (Wied) liegt 54 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Neustadt (Wied) einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 60 € statt 30 €).

Bei 6.688 Einwohnern und einer Fläche von 55 km² ist Neustadt (Wied) als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Neustadt (Wied)

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Neustadt (Wied) in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Neustadt (Wied) wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Neustadt (Wied) zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neustadt (Wied)

Wie viel Hundesteuer muss ich in Neustadt (Wied) zahlen?

Die Hundesteuer in Neustadt (Wied) liegt bei 30,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 60,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Neustadt (Wied)?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Neustadt (Wied) oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Neustadt (Wied) anzumelden?

Zur Anmeldung in Neustadt (Wied) benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Rheinland-Pfalz eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Rheinland-Pfalz Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Neustadt (Wied)?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Neustadt (Wied) bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Neustadt (Wied) befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Neustadt (Wied) oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Neustadt (Wied) ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Neustadt (Wied) erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Neustadt (Wied)?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Neustadt (Wied) fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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