Hundesteuer Osterholzanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund84,00 €pro Jahr
Zweithundca. 168,00 €pro Jahr
Listenhundca. 500,00 €pro Jahr
vs. Ø Sachsen-Anhalt+26,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Osterholz aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Osterholz

BehördeStadtverwaltung OsterholzSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Sachsen-Anhalt.

Zuständiges Amt — Standort Osterholz

Hundesteuersätze Osterholz — Übersicht 2026

KategorieOsterholzØ Sachsen-AnhaltDifferenz
Ersthund84,00 €58,00 €+26,00 €
Zweithundca. 168,00 €116,00 €+52,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 500,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Osterholz, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Osterholz 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Osterholz beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 500 € pro Jahr.
  • Osterholz liegt damit 26 € über dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58 €).
  • Im Sachsen-Anhalt ist Osterholz die 7.-teuerste von 282 Gemeinden.
  • Unter den 63 geprüften Gemeinden in Sachsen-Anhalt hat Osterholz den 9.-höchsten Satz (Landes-Median: 55 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Osterholz in Sachsen-Anhalt.

Quelle: Hundesteuersatzung Osterholz (amtliches Dokument)

Wer in Osterholz (Sachsen-Anhalt) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Osterholz derzeit 84,00 € pro Jahr fällig — 26 € über dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt.

Mit 9.025 Einwohnern auf 201 km² zählt Osterholz zu den Kleinstadtn in Sachsen-Anhalt. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Osterholz.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Osterholz?

Die Hundesteuer in Osterholz ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 84,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 168,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 500,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Osterholz auf rund 1.092 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Osterholz nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Osterholz

Nicht jeder Hundehalter in Osterholz muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Osterholz bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Osterholz

Sachsen-Anhalt führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Osterholz gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 500,00 € pro Jahr — das ist das 6.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Osterholz

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Osterholz. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Osterholz)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Osterholz: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Osterholz sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Sachsen-Anhalt für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Osterholz gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Ja — in Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen-Anhalt →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Osterholz?

Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Osterholz 26 € über dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Damit gehört Osterholz zu den teureren Gemeinden in Sachsen-Anhalt.

Im Sachsen-Anhalt ist Osterholz damit die 7.-teuerste von 282 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 59 €). Am günstigsten ist Molitz mit 30 €, am teuersten Halle (Saale) mit 120 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 63 geprüften Gemeinden in Sachsen-Anhalt hat Osterholz den 9.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 87 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 55 € — Osterholz liegt 29 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Osterholz einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 168 € statt 84 €).

Bei 9.025 Einwohnern und einer Fläche von 201 km² ist Osterholz als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Osterholz

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Osterholz in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Osterholz wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Osterholz zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Osterholz

Wie viel Hundesteuer muss ich in Osterholz zahlen?

Die Hundesteuer in Osterholz liegt bei 84,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 168,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 500,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Osterholz?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Osterholz oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Osterholz anzumelden?

Zur Anmeldung in Osterholz benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Sachsen-Anhalt die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Osterholz?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Osterholz bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Osterholz befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Osterholz oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Osterholz ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Osterholz erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Osterholz?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Osterholz fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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