Hundesteuer Schönebeckanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Schönebeck amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Schönebeck
Zuständiges Amt — Standort Schönebeck
Öffnungszeiten — Steueramt Schönebeck
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 13:00–15:00 Uhr | |
| Dienstag | 09:00–11:30 Uhr, 13:00–18:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 09:00–11:30 Uhr | |
| Freitag | geschlossen | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Schönebeck.
Hundesteuersätze Schönebeck — Übersicht 2026
| Kategorie | Schönebeck | Ø Sachsen-Anhalt | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 80,00 € | 58,00 € | +22,00 € |
| Zweithund | ca. 160,00 € | 116,00 € | +44,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 500,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Schönebeck, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. September 2026
Hundesteuer Schönebeck 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Schönebeck beträgt 80 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 160 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 500 € pro Jahr.
- Schönebeck liegt damit 22 € über dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58 €).
- Im Sachsen-Anhalt ist Schönebeck die 8.-teuerste von 282 Gemeinden.
- Unter den 63 amtlich verifizierten Gemeinden in Sachsen-Anhalt hat Schönebeck den 14.-höchsten Satz (Landes-Median: 55 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Schönebeck in Sachsen-Anhalt.
Wer in Schönebeck (Sachsen-Anhalt) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Schönebeck derzeit 80,00 € pro Jahr fällig — 22 € über dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt.
Mit 8.251 Einwohnern auf 92 km² zählt Schönebeck zu den Kleinstadtn in Sachsen-Anhalt. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Schönebeck.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Schönebeck?
Die Hundesteuer in Schönebeck ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 80,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 160,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 500,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Schönebeck auf rund 1.040 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 80€ für Ihren Ersthund können Sie in Schönebeck nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Schönebeck
Nicht jeder Hundehalter in Schönebeck muss den vollen Steuersatz von 80 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Schönebeck bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Schönebeck
Sachsen-Anhalt führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Schönebeck gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 500,00 € pro Jahr — das ist das 6.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Schönebeck
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Schönebeck. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Schönebeck)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Schönebeck: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Schönebeck sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Sachsen-Anhalt für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Schönebeck gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 34 % bietet Schönebeck gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Sachsen-Anhalt verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt
Ja — in Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen-Anhalt →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Schönebeck?
Mit einem Steuersatz von 80 € pro Jahr für den Ersthund liegt Schönebeck 22 € über dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Damit gehört Schönebeck zu den teureren Gemeinden in Sachsen-Anhalt.
Im Sachsen-Anhalt ist Schönebeck damit die 8.-teuerste von 282 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 59 €). Am günstigsten ist Molitz mit 30 €, am teuersten Halle (Saale) mit 120 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 63 amtlich verifizierten Gemeinden in Sachsen-Anhalt hat Schönebeck den 14.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 79 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 55 € — Schönebeck liegt 25 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Schönebeck einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 160 € statt 80 €).
Bei 8.251 Einwohnern und einer Fläche von 92 km² ist Schönebeck als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Schönebeck
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Schönebeck in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Schönebeck wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Schönebeck zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von Schönebeck
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