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Strafe bei Nichtanmeldung: Was passiert, wenn man die Hundesteuer umgeht?

OrdnungsamtBußgeldAnmeldung
Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Viele Hundehalter fragen sich, ob sie die jährliche Hundesteuer wirklich zahlen müssen oder ob eine Anmeldung umgangen werden kann. Die kurze Antwort: Nein. Die Hundesteuer ist eine gesetzliche Pflichtabgabe in Deutschland.

Ist die Nichtanmeldung eine Straftat?

Nein, das bewusste oder unbewusste Nichtanmelden eines Hundes gilt in der Regel nicht als Steuerhinterziehung im strafrechtlichen Sinne (wie bei der Einkommensteuer), sondern als Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine Konsequenzen gibt.

Welche Strafen & Bußgelder drohen?

Die Höhe des Bußgeldes regelt die jeweilige Kommunalabgabenverwaltung. Die Bußgelder fallen je nach Stadt und Dauer der Versäumnis extrem unterschiedlich aus:

  • Leichte Fälle (wenige Monate): 50 € bis 150 € Bußgeld.
  • Schwere Fälle (mehrere Jahre): Bußgelder von 500 € bis zu 10.000 € sind gesetzlich theoretisch möglich (Kommunalabgabengesetz).
  • Zusätzlich zur Strafe müssen die gesamten Steuerschulden rückwirkend nachgezahlt werden – oft mit Zinsen!

Wie finden die Behörden das heraus?

Städte führen regelmäßig sogenannte "Hundebestandsaufnahmen" durch. Dabei gehen Kontrolleure von Tür zu Tür. Zudem melden oft aufmerksame Nachbarn unangemeldete Hunde. Spätestens wenn der Hund beim Ordnungsamt auffällig wird oder beim Tierarzt gechipt wird, kann es zu Abgleichen kommen.

Die rettende Selbstanzeige

Haben Sie vergessen, Ihren Hund anzumelden? Wenn Sie selbst aktiv werden und den Hund rückwirkend beim örtlichen Steueramt anmelden, verzichten viele Kommunen aus Kulanz auf ein drastisches Bußgeld. Sie müssen dann lediglich die ausstehenden Steuern nachzahlen. Suchen Sie hier auf dem Hundesteuer-Datenbank nach Ihrer Stadt, um das direkte Formular zu finden.

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Jonathan Berrar

Über den Autor

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen bei der Hundesteuer-Datenbank Deutschland. Spezialisiert auf kommunale Steuerverordnungen und Hundehaltungsrecht.

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