Hundesteuer in SaarlandAlle Landkreise & Gemeinden im Überblick

Ø Ersthund96 €
Ø Zweithund192 €
Landkreise6
Gemeinden49

In Saarland wird die Hundesteuer von jeder Gemeinde eigenständig festgelegt — im Schnitt sind es 96 € pro Jahr für den ersten und 192 € für jeden weiteren Hund. Die 49 Gemeinden in Saarland unterscheiden sich aber teils erheblich: unten finden Sie die 6 Landkreise zum Durchklicken; den konkreten Satz für Ihre Gemeinde berechnen Sie im Hundesteuer-Rechner.

Hundehaftpflicht in Saarland: In Saarland Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen.

Komplette Übersicht →

Geprüfte Hundesteuersätze in Saarland

Für 28 Gemeinden in Saarland liegt uns ein geprüfter Ersthund-Satz vor — bei 16 davon ist die amtliche Satzung als Quelle verlinkt. Die Spanne reicht von 54 € in Marpingen bis 120 € in Saarbrücken pro Jahr — ein Unterschied von 66 €.

Günstigste (verifiziert)

  1. Marpingen — 54 €
  2. Kleinblittersdorf — 60 €
  3. Nohfelden — 60 €
  4. Püttlingen — 60 €
  5. Rehlingen-Siersburg — 60 €

Teuerste (verifiziert)

  1. Saarbrücken — 120 €
  2. Großrosseln — 100 €
  3. Völklingen — 96 €
  4. Friedrichsthal — 96 €
  5. Blieskastel — 90 €

Alle Werte stammen aus den kommunalen Hundesteuersatzungen (Ersthund/Jahr, Stand 17.09.2026) — Quellenangabe auf der jeweiligen Gemeindeseite. Zum deutschlandweiten Hundesteuer-Vergleich →

Hundesteuer-Tabelle Saarland: alle 28 geprüften Gemeinden

Ersthund pro Jahr, alphabetisch. Jede Gemeinde führt zu ihrer Seite mit Zweithund-Satz, Anmeldung und Kontakt. Bei 16 Gemeinden ist die amtliche Satzung als Quelle verlinkt.

GemeindeErsthund / JahrLandkreisBeleg
Blieskastel90 €Saarpfalz-KreisSatzung
Ensdorf75 €Landkreis SaarlouisErhebung
Friedrichsthal96 €Regionalverband SaarbrückenSatzung
Gersheim80 €Saarpfalz-KreisErhebung
Großrosseln100 €Regionalverband SaarbrückenSatzung
Heusweiler66 €Regionalverband SaarbrückenSatzung
Illingen68 €Landkreis NeunkirchenSatzung
Kleinblittersdorf60 €Regionalverband SaarbrückenErhebung
Mandelbachtal75 €Saarpfalz-KreisSatzung
Marpingen54 €Landkreis St. WendelErhebung
Merchweiler72 €Landkreis NeunkirchenSatzung
Merzig69 €Landkreis Merzig-WadernErhebung
Nalbach78 €Landkreis SaarlouisSatzung
Namborn63 €Landkreis St. WendelSatzung
Nohfelden60 €Landkreis St. WendelSatzung
Perl80 €Landkreis Merzig-WadernSatzung
Püttlingen60 €Regionalverband SaarbrückenErhebung
Rehlingen-Siersburg60 €Landkreis SaarlouisSatzung
Riegelsberg81 €Regionalverband SaarbrückenSatzung
Saarbrücken120 €Regionalverband SaarbrückenErhebung
Saarlouis60 €Landkreis SaarlouisErhebung
Schiffweiler60 €Landkreis NeunkirchenErhebung
Schmelz60 €Landkreis SaarlouisSatzung
Spiesen-Elversberg72 €Landkreis NeunkirchenSatzung
St. Ingbert84 €Saarpfalz-KreisErhebung
Tholey60 €Landkreis St. WendelErhebung
Völklingen96 €Regionalverband SaarbrückenErhebung
Wadern60 €Landkreis Merzig-WadernSatzung

Beleg: „Satzung" heißt, der Satz wurde der verlinkten kommunalen Hundesteuersatzung entnommen. „Erhebung" heißt, er stammt aus einer veröffentlichten Zusammenstellung 2025/2026 und ist bei uns nicht einzeln mit der Satzung belegt — Gemeinden können ihre Sätze zum Jahreswechsel ändern. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung Ihrer Gemeinde. Abweichung melden

Landkreise in Saarland

Landkreis Merzig-Wadern7 GemeindenLandkreis Neunkirchen7 GemeindenLandkreis Saarlouis11 GemeindenLandkreis St. Wendel8 GemeindenRegionalverband Saarbrücken9 GemeindenSaarpfalz-Kreis7 Gemeinden