Hundesteuer in Baden-WürttembergAlle Landkreise & Gemeinden im Überblick
In Baden-Württemberg wird die Hundesteuer von jeder Gemeinde eigenständig festgelegt — im Schnitt sind es 108 € pro Jahr für den ersten und 216 € für jeden weiteren Hund. Die 108 Gemeinden in Baden-Württemberg unterscheiden sich aber teils erheblich: unten finden Sie die 38 Landkreise zum Durchklicken; den konkreten Satz für Ihre Gemeinde berechnen Sie im Hundesteuer-Rechner.
Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen.
Komplette Übersicht →Amtlich verifizierte Hundesteuersätze in Baden-Württemberg
Für 472 Gemeinden in Baden-Württemberg haben wir den Ersthund-Satz direkt aus der amtlichen Hundesteuersatzung verifiziert. Die Spanne reicht von 48 € in Ebersbach-Musbach bis 168 € in Ludwigsburg pro Jahr — ein Unterschied von 120 €.
💚 Günstigste (verifiziert)
- Ebersbach-Musbach — 48 €
- St. Leon-Rot — 48 €
- Berg — 50 €
- Moosburg — 50 €
- Steinmauern — 50 €
💸 Teuerste (verifiziert)
- Ludwigsburg — 168 €
- Bad Boll — 165 €
- Schönaich — 160 €
- Dettenhausen — 160 €
- Reutlingen — 156 €
Alle Werte stammen aus den kommunalen Hundesteuersatzungen (Ersthund/Jahr, Stand 2026) — Quellenangabe auf der jeweiligen Gemeindeseite. Zum deutschlandweiten Hundesteuer-Vergleich →