Hundesteuer in Mecklenburg-VorpommernAlle Landkreise & Gemeinden im Überblick
In Mecklenburg-Vorpommern wird die Hundesteuer von jeder Gemeinde eigenständig festgelegt — im Schnitt sind es 50 € pro Jahr für den ersten und 100 € für jeden weiteren Hund. Die 64 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern unterscheiden sich aber teils erheblich: unten finden Sie die 12 Landkreise zum Durchklicken; den konkreten Satz für Ihre Gemeinde berechnen Sie im Hundesteuer-Rechner.
Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen.
Komplette Übersicht →Amtlich verifizierte Hundesteuersätze in Mecklenburg-Vorpommern
Für 45 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haben wir den Ersthund-Satz direkt aus der amtlichen Hundesteuersatzung verifiziert. Die Spanne reicht von 23 € in Grevesmühlen bis 108 € in Schwerin pro Jahr — ein Unterschied von 85 €.
💚 Günstigste (verifiziert)
- Grevesmühlen — 23 €
- Upahl — 23 €
- Ahrenshagen-Daskow — 25 €
- Dobin am See — 26 €
- Plate — 26 €
💸 Teuerste (verifiziert)
- Schwerin — 108 €
- Rostock — 108 €
- Roggentin — 108 €
- Neubrandenburg — 96 €
- Stralsund — 95 €
Alle Werte stammen aus den kommunalen Hundesteuersatzungen (Ersthund/Jahr, Stand 2026) — Quellenangabe auf der jeweiligen Gemeindeseite. Zum deutschlandweiten Hundesteuer-Vergleich →