Hundesteuer Markdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthundca. 108,00 €pro Jahr
Zweithundca. 216,00 €pro Jahr
Listenhundca. 612,00 €pro Jahr

Für Markdorf zeigen wir den Richtwert für Baden-Württemberg — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde; geprüfte Werte ergänzen wir laufend.

Kontakt — Stadtverwaltung Markdorf

BehördeStadtverwaltung MarkdorfSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Bodenseekreis.

Zuständiges Amt — Standort Markdorf

Hundesteuersätze Markdorf — Übersicht 2026

KategorieMarkdorfØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthundca. 108,00 €108,00 €0,00 €
Zweithundca. 216,00 €216,00 €0,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 612,00 €——

Richtwerte auf Basis des Landesniveaus Baden-Württemberg — für Markdorf liegt noch kein verifizierter Satz vor. Verbindlich ist die kommunale Hundesteuersatzung. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Markdorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Markdorf beträgt ca. 108 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 216 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
  • Markdorf liegt damit genau im Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Markdorf in Baden-Württemberg.

Wer in Markdorf (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Markdorf derzeit ca. 108,00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 14.406 Einwohnern auf 35 km² zählt Markdorf zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Markdorf.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Markdorf?

Die Hundesteuer in Markdorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: ca. 108,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 216,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Markdorf auf rund 1.404 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von ca. 108€ für Ihren Ersthund können Sie in Markdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Markdorf

Nicht jeder Hundehalter in Markdorf muss den vollen Steuersatz von ca. 108 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Markdorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Markdorf

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Markdorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 5.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Markdorf

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Markdorf. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Markdorf)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Markdorf: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Markdorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Markdorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 32 % bietet Markdorf gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Markdorf?

Mit einem Steuersatz von ca. 108 € pro Jahr für den Ersthund liegt Markdorf genau im Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Baden-Württemberg.

Für Markdorf liegt uns noch kein amtlich bestätigter Satzungswert vor — der oben genannte Betrag ist ein Richtwert auf Basis des Landesdurchschnitts von Baden-Württemberg. Den verbindlichen Satz legt die örtliche Hundesteuersatzung fest. Aus dem Bodenseekreis haben wir folgende Sätze bereits direkt aus den amtlichen Satzungen verifiziert:

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Markdorf einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 216 € statt ca. 108 €).

Bei 14.406 Einwohnern und einer Fläche von 35 km² ist Markdorf als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Markdorf

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Markdorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Markdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Markdorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Markdorf

Wie viel Hundesteuer muss ich in Markdorf zahlen?

Die Hundesteuer in Markdorf liegt bei ca. 108,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 216,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 612,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Markdorf?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Markdorf oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Markdorf anzumelden?

Zur Anmeldung in Markdorf benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Markdorf?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Markdorf bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Markdorf befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Markdorf oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Markdorf ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Markdorf erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Markdorf?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Markdorf fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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