Hundesteuer Königsbach-Steinanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund95,00 €pro Jahr
Zweithundca. 190,00 €pro Jahr
Listenhundca. 612,00 €pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-13,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Königsbach-Stein aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Königsbach-Stein

BehördeStadtverwaltung Königsbach-SteinSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Enzkreis.

Zuständiges Amt — Standort Königsbach-Stein

Hundesteuersätze Königsbach-Stein — Übersicht 2026

KategorieKönigsbach-SteinØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund95,00 €108,00 €-13,00 €
Zweithundca. 190,00 €216,00 €-26,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 612,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Königsbach-Stein, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

Befreiungen / Ermäßigungen (Optional)

Werbeplatz frei: Erreichen Sie Hundehalter in Königsbach-Stein — exklusiv, 1 Platz pro Stadt. Jetzt informieren →

Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Königsbach-Stein 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Königsbach-Stein beträgt 95 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 190 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
  • Königsbach-Stein liegt damit 13 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Enzkreis ist Königsbach-Stein die 20.-teuerste von 25 Gemeinden.
  • Unter den 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Königsbach-Stein den 361.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Königsbach-Stein in Baden-Württemberg.

Quelle: Hundesteuersatzung Königsbach-Stein (amtliches Dokument)

Wer in Königsbach-Stein (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Königsbach-Stein derzeit 95,00 € pro Jahr fällig — 13 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 10.258 Einwohnern auf 118 km² zählt Königsbach-Stein zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Königsbach-Stein.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Königsbach-Stein?

Die Hundesteuer in Königsbach-Stein ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 95,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 190,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Königsbach-Stein auf rund 1.235 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

Partner der Redaktion

Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 95€ für Ihren Ersthund können Sie in Königsbach-Stein nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

HanseMerkur Krankenversicherung

* = Affiliate / Werbelink

Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Königsbach-Stein

Nicht jeder Hundehalter in Königsbach-Stein muss den vollen Steuersatz von 95 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Königsbach-Stein bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Königsbach-Stein

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Königsbach-Stein gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 6.4-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Königsbach-Stein

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Königsbach-Stein. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Königsbach-Stein)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Königsbach-Stein: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Königsbach-Stein sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Königsbach-Stein gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →

* = Affiliate / Werbelink

Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Königsbach-Stein?

Mit einem Steuersatz von 95 € pro Jahr für den Ersthund liegt Königsbach-Stein 13 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Enzkreis ist Königsbach-Stein damit die 20.-teuerste von 25 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 100 €). Am günstigsten ist Neuhausen mit 60 €, am teuersten Heimsheim mit 120 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Königsbach-Stein den 361.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 31 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Königsbach-Stein liegt 5 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Königsbach-Stein einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 190 € statt 95 €).

Bei 10.258 Einwohnern und einer Fläche von 118 km² ist Königsbach-Stein als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Königsbach-Stein

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Königsbach-Stein in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Königsbach-Stein wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Königsbach-Stein zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Königsbach-Stein

Wie viel Hundesteuer muss ich in Königsbach-Stein zahlen?

Die Hundesteuer in Königsbach-Stein liegt bei 95,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 190,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 612,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Königsbach-Stein?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Königsbach-Stein oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Königsbach-Stein anzumelden?

Zur Anmeldung in Königsbach-Stein benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Königsbach-Stein?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Königsbach-Stein bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Königsbach-Stein befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Königsbach-Stein oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Königsbach-Stein ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Königsbach-Stein erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Königsbach-Stein?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Königsbach-Stein fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Hundesteuer in der Nähe von Königsbach-Stein

Hundeversicherungen — Top Empfehlungen 2026

Die Tarife sind beispielhaft und können je nach Hunderasse, Alter und Wohnort variieren. Es handelt sich um unverbindliche Vergleichsinformationen. Stand: 2026.
* = Affiliate / Werbelink