Hundesteuer Achstettenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Achstetten aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Achstetten
Zuständiges Amt — Standort Achstetten
Hundesteuersätze Achstetten — Übersicht 2026
| Kategorie | Achstetten | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 85,00 € | 108,00 € | -23,00 € |
| Zweithund | ca. 170,00 € | 216,00 € | -46,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 612,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Achstetten, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Achstetten 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Achstetten beträgt 85 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 170 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
- Achstetten liegt damit 23 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
- Im Landkreis Biberach ist Achstetten die 29.-teuerste von 41 Gemeinden.
- Unter den 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Achstetten den 399.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Achstetten in Baden-Württemberg.
Wer in Achstetten (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Achstetten derzeit 85,00 € pro Jahr fällig — 23 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.
Mit 5.177 Einwohnern auf 120 km² zählt Achstetten zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Achstetten.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Achstetten?
Die Hundesteuer in Achstetten ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 85,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 170,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Achstetten auf rund 1.105 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 85€ für Ihren Ersthund können Sie in Achstetten nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Achstetten
Nicht jeder Hundehalter in Achstetten muss den vollen Steuersatz von 85 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Achstetten bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Achstetten
Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Achstetten gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 7.2-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Achstetten
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Achstetten. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Achstetten)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Achstetten: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Achstetten sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Achstetten gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Achstetten?
Mit einem Steuersatz von 85 € pro Jahr für den Ersthund liegt Achstetten 23 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht Achstetten zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Baden-Württemberg.
Im Landkreis Biberach ist Achstetten damit die 29.-teuerste von 41 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 98 €). Am günstigsten ist Moosburg mit 50 €, am teuersten Biberach an der Riß mit 144 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Achstetten den 399.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 23 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Achstetten liegt 15 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Achstetten einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 170 € statt 85 €).
Bei 5.177 Einwohnern und einer Fläche von 120 km² ist Achstetten als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Achstetten
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Achstetten in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Achstetten wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Achstetten zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Achstetten
Wie viel Hundesteuer muss ich in Achstetten zahlen?
Die Hundesteuer in Achstetten liegt bei 85,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 170,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 612,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Achstetten?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Achstetten oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Achstetten anzumelden?
Zur Anmeldung in Achstetten benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Achstetten?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Achstetten bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Achstetten befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Achstetten oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Achstetten ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Achstetten erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Achstetten?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Achstetten fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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