Hundesteuer Dettingen an der Illeranmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Dettingen an der Iller
Zuständiges Amt — Standort Dettingen an der Iller
Öffnungszeiten — Steueramt Dettingen an der Iller
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:30 Uhr | |
| Dienstag | 07:00–13:00 Uhr | |
| Mittwoch | 14:00–17:00 Uhr | |
| Donnerstag | geschlossen | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Dettingen an der Iller.
Hundesteuersätze Dettingen an der Iller — Übersicht 2026
| Kategorie | Dettingen an der Iller | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 110.00 € | 108.00 € | +2.00 € |
| Zweithund | 198.00 € | 216.00 € | -18.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 660.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Dettingen an der Iller, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Dettingen an der Iller 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Dettingen an der Iller beträgt 110€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 198€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 660€ pro Jahr.
- Dettingen an der Iller liegt damit 2€ über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Dettingen an der Iller in Baden-Württemberg.
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Dettingen an der Iller leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Dettingen an der Iller.
Bei einer Bevölkerung von 2.740 Einwohnern ist Dettingen an der Iller eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Dettingen an der Iller zahlen?
Hundehalter in Dettingen an der Iller müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 110.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 198.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 660 Euro jährlich.
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Die Kosten von 110€ für Ihren Ersthund können Sie in Dettingen an der Iller nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Dettingen an der Iller
Die Hundesteuersatzung von Dettingen an der Iller sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 110.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Dettingen an der Iller zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Dettingen an der Iller ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 660.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Dettingen an der Iller
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Dettingen an der Iller beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Dettingen an der Iller.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Dettingen an der Iller: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in Dettingen an der Iller sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Baden-Württemberg häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Dettingen an der Iller gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Dettingen an der Iller speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Dettingen an der Iller – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In Dettingen an der Iller sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Dettingen an der Iller.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Dettingen an der Iller? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Baden-Württemberg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in Dettingen an der Iller steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Dettingen an der Iller über 110.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Dettingen an der Iller da?
Mit einem Steuersatz von 110€ pro Jahr für den Ersthund liegt Dettingen an der Iller 2€ über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in Dettingen an der Iller bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Dettingen an der Iller einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (198€ statt 110€).
Bei 2.740 Einwohnern und einer Fläche von 171 km² ist Dettingen an der Iller als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Dettingen an der Iller
Viele Verwaltungen, so oft auch Dettingen an der Iller, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Dettingen an der Iller wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Dettingen an der Iller zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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