Hundesteuer Dettingen an der Illeranmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund75,00 €pro Jahr
Zweithundca. 150,00 €pro Jahr
Listenhundca. 612,00 €pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-33,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Dettingen an der Iller aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Dettingen an der Iller

BehördeStadtverwaltung Dettingen an der IllerSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Biberach.

Zuständiges Amt — Standort Dettingen an der Iller

Hundesteuersätze Dettingen an der Iller — Übersicht 2026

KategorieDettingen an der IllerØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund75,00 €108,00 €-33,00 €
Zweithundca. 150,00 €216,00 €-66,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 612,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Dettingen an der Iller, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Dettingen an der Iller 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Dettingen an der Iller beträgt 75 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 150 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
  • Dettingen an der Iller liegt damit 33 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Landkreis Biberach ist Dettingen an der Iller die 35.-teuerste von 41 Gemeinden.
  • Unter den 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Dettingen an der Iller den 474.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Dettingen an der Iller in Baden-Württemberg.

Quelle: Hundesteuersatzung Dettingen an der Iller (amtliches Dokument)

Wer in Dettingen an der Iller (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Dettingen an der Iller derzeit 75,00 € pro Jahr fällig — 33 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 2.740 Einwohnern auf 171 km² zählt Dettingen an der Iller zu den Landgemeinden in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Dettingen an der Iller.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Dettingen an der Iller?

Die Hundesteuer in Dettingen an der Iller ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 75,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 150,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Dettingen an der Iller auf rund 975 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Dettingen an der Iller

Nicht jeder Hundehalter in Dettingen an der Iller muss den vollen Steuersatz von 75 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Dettingen an der Iller bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Dettingen an der Iller

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Dettingen an der Iller gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 8.2-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Dettingen an der Iller

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Dettingen an der Iller. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Dettingen an der Iller)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Dettingen an der Iller: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Dettingen an der Iller sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Dettingen an der Iller gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Dettingen an der Iller?

Mit einem Steuersatz von 75 € pro Jahr für den Ersthund liegt Dettingen an der Iller 33 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht Dettingen an der Iller zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Baden-Württemberg.

Im Landkreis Biberach ist Dettingen an der Iller damit die 35.-teuerste von 41 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 98 €). Am günstigsten ist Moosburg mit 50 €, am teuersten Biberach an der Riß mit 144 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Dettingen an der Iller den 474.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 9 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Dettingen an der Iller liegt 25 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Dettingen an der Iller einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 150 € statt 75 €).

Bei 2.740 Einwohnern und einer Fläche von 171 km² ist Dettingen an der Iller als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Dettingen an der Iller

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Dettingen an der Iller in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Dettingen an der Iller wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Dettingen an der Iller zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Dettingen an der Iller

Wie viel Hundesteuer muss ich in Dettingen an der Iller zahlen?

Die Hundesteuer in Dettingen an der Iller liegt bei 75,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 150,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 612,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Dettingen an der Iller?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Dettingen an der Iller oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Dettingen an der Iller anzumelden?

Zur Anmeldung in Dettingen an der Iller benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Dettingen an der Iller?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Dettingen an der Iller bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Dettingen an der Iller befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Dettingen an der Iller oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Dettingen an der Iller ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Dettingen an der Iller erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Dettingen an der Iller?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Dettingen an der Iller fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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