Hundesteuer Weil der Stadtanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund168,00 €pro Jahr
Zweithundca. 336,00 €pro Jahr
Listenhundca. 612,00 €pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg+60,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Weil der Stadt aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Weil der Stadt

BehördeStadtverwaltung Weil der StadtSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Böblingen.

Zuständiges Amt — Standort Weil der Stadt

Hundesteuersätze Weil der Stadt — Übersicht 2026

KategorieWeil der StadtØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund168,00 €108,00 €+60,00 €
Zweithundca. 336,00 €216,00 €+120,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 612,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Weil der Stadt, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Weil der Stadt 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Weil der Stadt beträgt 168 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 336 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
  • Weil der Stadt liegt damit 60 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Landkreis Böblingen ist Weil der Stadt die 1.-teuerste von 25 Gemeinden.
  • Unter den 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Weil der Stadt den 1.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Weil der Stadt in Baden-Württemberg.

Quelle: Hundesteuersatzung Weil der Stadt (amtliches Dokument)

Wer in Weil der Stadt (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Weil der Stadt derzeit 168,00 € pro Jahr fällig — 60 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 19.340 Einwohnern auf 158 km² zählt Weil der Stadt zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Weil der Stadt.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Weil der Stadt?

Die Hundesteuer in Weil der Stadt ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 168,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 336,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Weil der Stadt auf rund 2.184 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 168€ für Ihren Ersthund können Sie in Weil der Stadt nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Weil der Stadt

Nicht jeder Hundehalter in Weil der Stadt muss den vollen Steuersatz von 168 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Weil der Stadt bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Weil der Stadt

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Weil der Stadt gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 3.6-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Weil der Stadt

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Weil der Stadt. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Weil der Stadt)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Weil der Stadt: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Weil der Stadt sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Weil der Stadt gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Weil der Stadt?

Mit einem Steuersatz von 168 € pro Jahr für den Ersthund liegt Weil der Stadt 60 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Damit gehört Weil der Stadt zu den teureren Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Landkreis Böblingen ist Weil der Stadt damit die 1.-teuerste von 25 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 122 €). Am günstigsten ist Weissach mit 84 €.

Weil der Stadt ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Böblingen.

Landesweit betrachtet: Unter allen 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Weil der Stadt den 1.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 100 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Weil der Stadt liegt 68 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Weil der Stadt einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 336 € statt 168 €).

Bei 19.340 Einwohnern und einer Fläche von 158 km² ist Weil der Stadt als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Weil der Stadt

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Weil der Stadt in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Weil der Stadt wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Weil der Stadt zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Weil der Stadt

Wie viel Hundesteuer muss ich in Weil der Stadt zahlen?

Die Hundesteuer in Weil der Stadt liegt bei 168,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 336,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 612,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Weil der Stadt?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Weil der Stadt oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Weil der Stadt anzumelden?

Zur Anmeldung in Weil der Stadt benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Weil der Stadt?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Weil der Stadt bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Weil der Stadt befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Weil der Stadt oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Weil der Stadt ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Weil der Stadt erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Weil der Stadt?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Weil der Stadt fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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