Hundesteuer Bötzingenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund99.00pro Jahr
Zweithund178.00pro Jahr
Listenhund594.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-9.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Bötzingen

BehördeStadtverwaltung BötzingenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHauptstraße 11, 79268 Bötzingen

Zuständiges Amt — Standort Bötzingen

Öffnungszeiten — Steueramt Bötzingen

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–15:30 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Bötzingen.

Hundesteuersätze Bötzingen — Übersicht 2026

KategorieBötzingenØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund99.00108.00 €-9.00
Zweithund178.00216.00 €-38.00
Listenhund / gefährl. Hund594.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Bötzingen, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Bötzingen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Bötzingen beträgt 99€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 178€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 594€ pro Jahr.
  • Bötzingen liegt damit 9€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bötzingen in Baden-Württemberg.

Die Hundeanmeldung in Bötzingen ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Bötzingen erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 5.534 Einwohnern ist Bötzingen eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Bötzingen zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Bötzingen richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 99.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 178.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 594 Euro jährlich.

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Die Kosten von 99€ für Ihren Ersthund können Sie in Bötzingen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bötzingen

In Bötzingen gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bötzingen zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Bötzingen ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 594.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bötzingen

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Bötzingen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Bötzingen.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Bötzingen: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Bötzingen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Baden-Württemberg kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bötzingen gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 42% bietet Bötzingenhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Bötzingen speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Bötzingen – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Bötzingen als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Bötzingen.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Baden-Württemberg eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Bötzingen, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Bötzingen steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Bötzingen über 99.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Bötzingen da?

Mit einem Steuersatz von 99€ pro Jahr für den Ersthund liegt Bötzingen 9€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in Bötzingen bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bötzingen einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (178€ statt 99€).

Bei 5.534 Einwohnern und einer Fläche von 170 km² ist Bötzingen als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bötzingen

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Bötzingen häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Bötzingen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Bötzingen zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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