Hundesteuer Horbenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund99.00pro Jahr
Zweithund178.00pro Jahr
Listenhund594.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-9.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Horben

BehördeStadtverwaltung HorbenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseDorfstraße 2, 79289 Horben

Zuständiges Amt — Standort Horben

Öffnungszeiten — Steueramt Horben

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Horben über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Horben — Übersicht 2026

KategorieHorbenØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund99.00108.00 €-9.00
Zweithund178.00216.00 €-38.00
Listenhund / gefährl. Hund594.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Horben, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Horben 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Horben beträgt 99€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 178€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 594€ pro Jahr.
  • Horben liegt damit 9€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Horben in Baden-Württemberg.

Die Hundeanmeldung in Horben ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Horben erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 1.201 Einwohnern ist Horben eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Horben zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Horben bei 99.00 Euro. Ein Zweithund kostet 178.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 594 Euro jährlich.

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Die Kosten von 99€ für Ihren Ersthund können Sie in Horben nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Horben

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Horben eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Horben zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Horben ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 594.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Horben

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Horben beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Horben.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Horben: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Horben sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Baden-Württemberg häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Horben gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 34% bietet Horbenhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Horben speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Horben – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Horben sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Horben.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Horben? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Baden-Württemberg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Horben steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Horben über 99.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Horben da?

Mit einem Steuersatz von 99€ pro Jahr für den Ersthund liegt Horben 9€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in Horben bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Horben einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (178€ statt 99€).

Bei 1.201 Einwohnern und einer Fläche von 185 km² ist Horben als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Horben

Viele Verwaltungen, so oft auch Horben, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Horben wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Horben zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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