Hundesteuer Leinfelden-Echterdingenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund105.00pro Jahr
Zweithund189.00pro Jahr
Listenhund630.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-3.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Leinfelden-Echterdingen

BehördeStadtverwaltung Leinfelden-EchterdingenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseMarktpl. 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon0711 16000

Zuständiges Amt — Standort Leinfelden-Echterdingen

Öffnungszeiten — Steueramt Leinfelden-Echterdingen

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Leinfelden-Echterdingen.

Hundesteuersätze Leinfelden-Echterdingen — Übersicht 2026

KategorieLeinfelden-EchterdingenØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund105.00108.00 €-3.00
Zweithund189.00216.00 €-27.00
Listenhund / gefährl. Hund630.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Leinfelden-Echterdingen, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Leinfelden-Echterdingen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Leinfelden-Echterdingen beträgt 105€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 189€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 630€ pro Jahr.
  • Leinfelden-Echterdingen liegt damit 3€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Leinfelden-Echterdingen in Baden-Württemberg.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Leinfelden-Echterdingen leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Leinfelden-Echterdingen.

Bei einer Bevölkerung von 40.526 Einwohnern ist Leinfelden-Echterdingen eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Leinfelden-Echterdingen zahlen?

In Leinfelden-Echterdingen kostet der erste angemeldete Hund 105.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 189.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 630 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 105€ für Ihren Ersthund können Sie in Leinfelden-Echterdingen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Leinfelden-Echterdingen

Auch wenn die Steuer in Leinfelden-Echterdingen bei 105.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Leinfelden-Echterdingen zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Leinfelden-Echterdingen ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 630.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Leinfelden-Echterdingen

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Leinfelden-Echterdingen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Leinfelden-Echterdingen.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Leinfelden-Echterdingen: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Leinfelden-Echterdingen sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Baden-Württemberg häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Leinfelden-Echterdingen gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 35% bietet Leinfelden-Echterdingenhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Leinfelden-Echterdingen speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Leinfelden-Echterdingen – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Leinfelden-Echterdingen sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Leinfelden-Echterdingen.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Leinfelden-Echterdingen? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Baden-Württemberg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Leinfelden-Echterdingen steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Leinfelden-Echterdingen über 105.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Leinfelden-Echterdingen da?

Mit einem Steuersatz von 105€ pro Jahr für den Ersthund liegt Leinfelden-Echterdingen 3€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in Leinfelden-Echterdingen bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Leinfelden-Echterdingen einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (189€ statt 105€).

Bei 40.526 Einwohnern und einer Fläche von 202 km² ist Leinfelden-Echterdingen als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Leinfelden-Echterdingen

Viele Verwaltungen, so oft auch Leinfelden-Echterdingen, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Leinfelden-Echterdingen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Leinfelden-Echterdingen zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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