Hundesteuer Weilheim an der Teckanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
Zuständiges Amt — Standort Weilheim an der Teck
Öffnungszeiten — Steueramt Weilheim an der Teck
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 07:30–13:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–18:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–13:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:30 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Weilheim an der Teck.
Hundesteuersätze Weilheim an der Teck — Übersicht 2026
| Kategorie | Weilheim an der Teck | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 104.00 € | 108.00 € | -4.00 € |
| Zweithund | 187.00 € | 216.00 € | -29.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 624.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Weilheim an der Teck, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Weilheim an der Teck 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Weilheim an der Teck beträgt 104€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 187€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 624€ pro Jahr.
- Weilheim an der Teck liegt damit 4€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Weilheim an der Teck in Baden-Württemberg.
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Weilheim an der Teck leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Weilheim an der Teck.
Bei einer Bevölkerung von 10.397 Einwohnern ist Weilheim an der Teck eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Weilheim an der Teck zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Weilheim an der Teck richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 104.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 187.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 624 Euro jährlich.
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Die Kosten von 104€ für Ihren Ersthund können Sie in Weilheim an der Teck nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Weilheim an der Teck
In Weilheim an der Teck gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Weilheim an der Teck zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Weilheim an der Teck ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 624.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Weilheim an der Teck
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Weilheim an der Teck beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Weilheim an der Teck.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Weilheim an der Teck: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Weilheim an der Teck sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Baden-Württemberg kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Weilheim an der Teck gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Weilheim an der Teck speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Weilheim an der Teck – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Weilheim an der Teck als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Weilheim an der Teck.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Baden-Württemberg eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Weilheim an der Teck, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Weilheim an der Teck steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Weilheim an der Teck über 104.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Weilheim an der Teck da?
Mit einem Steuersatz von 104€ pro Jahr für den Ersthund liegt Weilheim an der Teck 4€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in Weilheim an der Teck bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Weilheim an der Teck einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (187€ statt 104€).
Bei 10.397 Einwohnern und einer Fläche von 103 km² ist Weilheim an der Teck als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Weilheim an der Teck
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Weilheim an der Teck häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Weilheim an der Teck wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Weilheim an der Teck zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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