Hundesteuer Neckarsulmanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund125.00pro Jahr
Zweithund225.00pro Jahr
Listenhund750.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg+17.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Neckarsulm

BehördeStadtverwaltung NeckarsulmSteueramt / Gemeindekasse
AdresseMarktstraße 18, 74172 Neckarsulm
Telefon07132 350

Zuständiges Amt — Standort Neckarsulm

Öffnungszeiten — Steueramt Neckarsulm

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 13:30–15:30 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Neckarsulm.

Hundesteuersätze Neckarsulm — Übersicht 2026

KategorieNeckarsulmØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund125.00108.00 €+17.00
Zweithund225.00216.00 €+9.00
Listenhund / gefährl. Hund750.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Neckarsulm, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Neckarsulm 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Neckarsulm beträgt 125€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 225€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 750€ pro Jahr.
  • Neckarsulm liegt damit 17€ über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Neckarsulm in Baden-Württemberg.

Wer in Neckarsulm (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.

Bei einer Bevölkerung von 26.523 Einwohnern ist Neckarsulm eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Neckarsulm zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Neckarsulm bei 125.00 Euro. Ein Zweithund kostet 225.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 750 Euro jährlich.

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Die Kosten von 125€ für Ihren Ersthund können Sie in Neckarsulm nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Neckarsulm

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Neckarsulm eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Neckarsulm zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Neckarsulm ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 750.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Neckarsulm

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Neckarsulm beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Neckarsulm.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Neckarsulm: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Neckarsulm sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Baden-Württemberg häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Neckarsulm gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 42% bietet Neckarsulmhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Neckarsulm speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Neckarsulm – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Neckarsulm sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Neckarsulm.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Neckarsulm? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Baden-Württemberg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Neckarsulm steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Neckarsulm über 125.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Neckarsulm da?

Mit einem Steuersatz von 125€ pro Jahr für den Ersthund liegt Neckarsulm 17€ über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in Neckarsulm bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Neckarsulm einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (225€ statt 125€).

Bei 26.523 Einwohnern und einer Fläche von 68 km² ist Neckarsulm als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Neckarsulm

Viele Verwaltungen, so oft auch Neckarsulm, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Neckarsulm wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Neckarsulm zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Neckarsulm

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