Hundesteuer Orsingen-Nenzingenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund96,00 €pro Jahr
Zweithundca. 192,00 €pro Jahr
Listenhundca. 612,00 €pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-12,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Orsingen-Nenzingen aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Orsingen-Nenzingen

BehördeStadtverwaltung Orsingen-NenzingenSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Konstanz.

Zuständiges Amt — Standort Orsingen-Nenzingen

Hundesteuersätze Orsingen-Nenzingen — Übersicht 2026

KategorieOrsingen-NenzingenØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund96,00 €108,00 €-12,00 €
Zweithundca. 192,00 €216,00 €-24,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 612,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Orsingen-Nenzingen, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Orsingen-Nenzingen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Orsingen-Nenzingen beträgt 96 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 192 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
  • Orsingen-Nenzingen liegt damit 12 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Landkreis Konstanz ist Orsingen-Nenzingen die 21.-teuerste von 24 Gemeinden.
  • Unter den 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Orsingen-Nenzingen den 347.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Orsingen-Nenzingen in Baden-Württemberg.

Quelle: Hundesteuersatzung Orsingen-Nenzingen (amtliches Dokument)

Wer in Orsingen-Nenzingen (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Orsingen-Nenzingen derzeit 96,00 € pro Jahr fällig — 12 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 3.648 Einwohnern auf 20 km² zählt Orsingen-Nenzingen zu den Landgemeinden in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Orsingen-Nenzingen.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Orsingen-Nenzingen?

Die Hundesteuer in Orsingen-Nenzingen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 96,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 192,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Orsingen-Nenzingen auf rund 1.248 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 96€ für Ihren Ersthund können Sie in Orsingen-Nenzingen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Orsingen-Nenzingen

Nicht jeder Hundehalter in Orsingen-Nenzingen muss den vollen Steuersatz von 96 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Orsingen-Nenzingen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Orsingen-Nenzingen

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Orsingen-Nenzingen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 6.4-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Orsingen-Nenzingen

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Orsingen-Nenzingen. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Orsingen-Nenzingen)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Orsingen-Nenzingen: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Orsingen-Nenzingen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Orsingen-Nenzingen gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 35 % bietet Orsingen-Nenzingen gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Orsingen-Nenzingen?

Mit einem Steuersatz von 96 € pro Jahr für den Ersthund liegt Orsingen-Nenzingen 12 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Landkreis Konstanz ist Orsingen-Nenzingen damit die 21.-teuerste von 24 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 106 €). Am günstigsten ist Stockach mit 96 €, am teuersten Bodman-Ludwigshafen mit 120 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Orsingen-Nenzingen den 347.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 33 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Orsingen-Nenzingen liegt 4 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Orsingen-Nenzingen einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 192 € statt 96 €).

Bei 3.648 Einwohnern und einer Fläche von 20 km² ist Orsingen-Nenzingen als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Orsingen-Nenzingen

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Orsingen-Nenzingen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Orsingen-Nenzingen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Orsingen-Nenzingen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Orsingen-Nenzingen

Wie viel Hundesteuer muss ich in Orsingen-Nenzingen zahlen?

Die Hundesteuer in Orsingen-Nenzingen liegt bei 96,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 192,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 612,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Orsingen-Nenzingen?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Orsingen-Nenzingen oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Orsingen-Nenzingen anzumelden?

Zur Anmeldung in Orsingen-Nenzingen benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Orsingen-Nenzingen?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Orsingen-Nenzingen bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Orsingen-Nenzingen befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Orsingen-Nenzingen oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Orsingen-Nenzingen ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Orsingen-Nenzingen erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Orsingen-Nenzingen?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Orsingen-Nenzingen fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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