Hundesteuer Rielasingen-Worblingenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund97.00pro Jahr
Zweithund175.00pro Jahr
Listenhund582.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-11.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Rielasingen-Worblingen

BehördeStadtverwaltung Rielasingen-WorblingenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseLessingstraße 2, 78239 Rielasingen-Worblingen

Zuständiges Amt — Standort Rielasingen-Worblingen

Öffnungszeiten — Steueramt Rielasingen-Worblingen

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Rielasingen-Worblingen.

Hundesteuersätze Rielasingen-Worblingen — Übersicht 2026

KategorieRielasingen-WorblingenØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund97.00108.00 €-11.00
Zweithund175.00216.00 €-41.00
Listenhund / gefährl. Hund582.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Rielasingen-Worblingen, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Rielasingen-Worblingen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Rielasingen-Worblingen beträgt 97€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 175€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 582€ pro Jahr.
  • Rielasingen-Worblingen liegt damit 11€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Rielasingen-Worblingen in Baden-Württemberg.

Hundehalter in Rielasingen-Worblingen müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Rielasingen-Worblingen. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 12.307 Einwohnern ist Rielasingen-Worblingen eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Rielasingen-Worblingen zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Rielasingen-Worblingen richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 97.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 175.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 582 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 97€ für Ihren Ersthund können Sie in Rielasingen-Worblingen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Rielasingen-Worblingen

In Rielasingen-Worblingen gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Rielasingen-Worblingen zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Rielasingen-Worblingen ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 582.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Rielasingen-Worblingen

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Rielasingen-Worblingen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Rielasingen-Worblingen.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Rielasingen-Worblingen: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Rielasingen-Worblingen sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Baden-Württemberg häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Rielasingen-Worblingen gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Rielasingen-Worblingen speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Rielasingen-Worblingen – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Rielasingen-Worblingen sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Rielasingen-Worblingen.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Rielasingen-Worblingen? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Baden-Württemberg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Rielasingen-Worblingen steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Rielasingen-Worblingen über 97.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Rielasingen-Worblingen da?

Mit einem Steuersatz von 97€ pro Jahr für den Ersthund liegt Rielasingen-Worblingen 11€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in Rielasingen-Worblingen bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Rielasingen-Worblingen einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (175€ statt 97€).

Bei 12.307 Einwohnern und einer Fläche von 207 km² ist Rielasingen-Worblingen als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Rielasingen-Worblingen

Viele Verwaltungen, so oft auch Rielasingen-Worblingen, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Rielasingen-Worblingen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Rielasingen-Worblingen zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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