Hundesteuer Rielasingen-Worblingenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund102.00pro Jahr
Zweithund204.00pro Jahr
Listenhund612.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-6.00Differenz

Ersthund-Satz für Rielasingen-Worblingen verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Rielasingen-Worblingen

BehördeStadtverwaltung Rielasingen-WorblingenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseLessingstraße 2, 78239 Rielasingen-Worblingen

Zuständiges Amt — Standort Rielasingen-Worblingen

Öffnungszeiten — Steueramt Rielasingen-Worblingen

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Rielasingen-Worblingen.

Hundesteuersätze Rielasingen-Worblingen — Übersicht 2026

KategorieRielasingen-WorblingenØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund102.00108.00 €-6.00
Zweithund204.00216.00 €-12.00
Listenhund / gefährl. Hund612.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Rielasingen-Worblingen). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Rielasingen-Worblingen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Rielasingen-Worblingen beträgt 102 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 204 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 612 € pro Jahr.
  • Rielasingen-Worblingen liegt damit 6 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Landkreis Konstanz ist Rielasingen-Worblingen die 22.-teuerste von 24 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Rielasingen-Worblingen in Baden-Württemberg.

Wer in Rielasingen-Worblingen (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Rielasingen-Worblingenderzeit 102.00 pro Jahr fällig — 6 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 12.307 Einwohnern auf 207 km² zählt Rielasingen-Worblingen zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Rielasingen-Worblingen.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Rielasingen-Worblingen?

Die Hundesteuer in Rielasingen-Worblingen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 102.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 204.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 612.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Rielasingen-Worblingen auf rund 1.326. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 102€ für Ihren Ersthund können Sie in Rielasingen-Worblingen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Rielasingen-Worblingen

Nicht jeder Hundehalter in Rielasingen-Worblingen muss den vollen Steuersatz von 102 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Rielasingen-Worblingen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Rielasingen-Worblingen

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Rielasingen-Worblingen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 612.00 € pro Jahr — das ist das 6.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Rielasingen-Worblingen

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Rielasingen-Worblingen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Rielasingen-Worblingen.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Rielasingen-Worblingen: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Rielasingen-Worblingen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Rielasingen-Worblingen gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg

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Hundemarke verloren in Rielasingen-Worblingen – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Rielasingen-Worblingen als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Rielasingen-Worblingen.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Baden-Württemberg meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Rielasingen-Worblingen, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Rielasingen-Worblingen steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Rielasingen-Worblingen über 102.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Rielasingen-Worblingen?

Mit einem Steuersatz von 102 € pro Jahr für den Ersthund liegt Rielasingen-Worblingen 6 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Landkreis Konstanz ist Rielasingen-Worblingen damit die 22.-teuerste von 24 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 108 €). Am günstigsten ist Steißlingen mit 96, am teuersten Konstanz mit 120.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Rielasingen-Worblingen einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (204 € statt 102 €).

Bei 12.307 Einwohnern und einer Fläche von 207 km² ist Rielasingen-Worblingen als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Rielasingen-Worblingen

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Rielasingen-Worblingen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Rielasingen-Worblingen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Rielasingen-Worblingen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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