Hundesteuer Hausen im Wiesentalanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Hausen im Wiesental
Zuständiges Amt — Standort Hausen im Wiesental
Öffnungszeiten — Steueramt Hausen im Wiesental
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 14:00–18:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Hausen im Wiesental.
Hundesteuersätze Hausen im Wiesental — Übersicht 2026
| Kategorie | Hausen im Wiesental | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 86.00 € | 108.00 € | -22.00 € |
| Zweithund | 155.00 € | 216.00 € | -61.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 516.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Hausen im Wiesental, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Hausen im Wiesental 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Hausen im Wiesental beträgt 86€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 155€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 516€ pro Jahr.
- Hausen im Wiesental liegt damit 22€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Hausen im Wiesental in Baden-Württemberg.
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Hausen im Wiesental leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Hausen im Wiesental.
Bei einer Bevölkerung von 2.385 Einwohnern ist Hausen im Wiesental eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Hausen im Wiesental zahlen?
In Hausen im Wiesental kostet der erste angemeldete Hund 86.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 155.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 516 Euro jährlich.
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Die Kosten von 86€ für Ihren Ersthund können Sie in Hausen im Wiesental nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Hausen im Wiesental
Auch wenn die Steuer in Hausen im Wiesental bei 86.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Hausen im Wiesental zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Hausen im Wiesental ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 516.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Hausen im Wiesental
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Hausen im Wiesental beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Hausen im Wiesental.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Hausen im Wiesental: So funktioniert es
Das Steueramt Hausen im Wiesental benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Hausen im Wiesental gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Hausen im Wiesental speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Hausen im Wiesental – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Hausen im Wiesental wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Hausen im Wiesental.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Baden-Württemberg eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Hausen im Wiesental. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Hausen im Wiesental steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Hausen im Wiesental über 86.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Hausen im Wiesental da?
Mit einem Steuersatz von 86€ pro Jahr für den Ersthund liegt Hausen im Wiesental 22€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht Hausen im Wiesental zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Baden-Württemberg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Hausen im Wiesental einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (155€ statt 86€).
Bei 2.385 Einwohnern und einer Fläche von 101 km² ist Hausen im Wiesental als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Hausen im Wiesental
In Hausen im Wiesental stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Hausen im Wiesental wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Hausen im Wiesental zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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