Hundesteuer Ludwigsburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

📱 Steuermarke 2026: Digital⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund168.00pro Jahr
Zweithund336.00pro Jahr
Listenhund612.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg+60.00Differenz

Ersthund-Satz für Ludwigsburg verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Ludwigsburg

BehördeStadtverwaltung LudwigsburgSteueramt / Gemeindekasse
AdresseWilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg
Telefon07141 9100

Zuständiges Amt — Standort Ludwigsburg

Öffnungszeiten — Steueramt Ludwigsburg

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Ludwigsburg über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Ludwigsburg — Übersicht 2026

KategorieLudwigsburgØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund168.00108.00 €+60.00
Zweithund336.00216.00 €+120.00
Listenhund / gefährl. Hund612.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Ludwigsburg). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Ludwigsburg 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Ludwigsburg beträgt 168 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 336 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 612 € pro Jahr.
  • Ludwigsburg liegt damit 60 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Landkreis Ludwigsburg ist Ludwigsburg die 1.-teuerste von 38 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Ludwigsburg in Baden-Württemberg.

Wer in Ludwigsburg (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Ludwigsburgderzeit 168.00 pro Jahr fällig — 60 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 94.859 Einwohnern auf 98 km² zählt Ludwigsburg zu den Mittelstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Ludwigsburg.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Ludwigsburg?

Die Hundesteuer in Ludwigsburg ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 168.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 336.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 612.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Ludwigsburg auf rund 2.184. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 168€ für Ihren Ersthund können Sie in Ludwigsburg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Ludwigsburg

Nicht jeder Hundehalter in Ludwigsburg muss den vollen Steuersatz von 168 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
  • Diensthunde: Als Mittelstadt mit über 94.859 Einwohnern bietet Ludwigsburg teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Ludwigsburg bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Ludwigsburg

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Ludwigsburg gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 612.00 € pro Jahr — das ist das 3.6-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Ludwigsburg

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Ludwigsburg beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Ludwigsburg.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Ludwigsburg: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Ludwigsburg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Ludwigsburg gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 39 % bietet Ludwigsburg gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg

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Hundemarke verloren in Ludwigsburg – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Ludwigsburg als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Ludwigsburg.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Baden-Württemberg meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Ludwigsburg, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Ludwigsburg steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Ludwigsburg über 168.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Ludwigsburg?

Mit einem Steuersatz von 168 € pro Jahr für den Ersthund liegt Ludwigsburg 60 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Damit gehört Ludwigsburg zu den teureren Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Landkreis Ludwigsburg ist Ludwigsburg damit die 1.-teuerste von 38 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 115 €). Am günstigsten ist Korntal-Münchingen mit 90.

Ludwigsburg ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Landkreis Ludwigsburg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Ludwigsburg einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (336 € statt 168 €).

Bei 94.859 Einwohnern und einer Fläche von 98 km² ist Ludwigsburg als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Ludwigsburg

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Ludwigsburg in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Ludwigsburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Ludwigsburg zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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