Hundesteuer Bühlanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund96.00pro Jahr
Zweithund192.00pro Jahr
Listenhund612.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-12.00Differenz

Ersthund-Satz für Bühl verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Bühl

BehördeStadtverwaltung BühlSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHauptstraße 47, 77815 Bühl
Telefon07223 9350

Zuständiges Amt — Standort Bühl

Öffnungszeiten — Steueramt Bühl

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Bühl.

Hundesteuersätze Bühl — Übersicht 2026

KategorieBühlØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund96.00108.00 €-12.00
Zweithund192.00216.00 €-24.00
Listenhund / gefährl. Hund612.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Bühl). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Bühl 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Bühl beträgt 96 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 192 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 612 € pro Jahr.
  • Bühl liegt damit 12 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Landkreis Rastatt ist Bühl die 18.-teuerste von 20 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bühl in Baden-Württemberg.

Wer in Bühl (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Bühlderzeit 96.00 pro Jahr fällig — 12 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 29.214 Einwohnern auf 29 km² zählt Bühl zu den Mittelstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Bühl.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Bühl?

Die Hundesteuer in Bühl ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 96.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 192.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 612.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Bühl auf rund 1.248. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 96€ für Ihren Ersthund können Sie in Bühl nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bühl

Nicht jeder Hundehalter in Bühl muss den vollen Steuersatz von 96 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bühl bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Bühl

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Bühl gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 612.00 € pro Jahr — das ist das 6.4-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bühl

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Bühl beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Bühl.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Bühl: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Bühl sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bühl gut sichtbar am Halsband tragen.

Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 1007 Einwohnern pro km² hat Bühl naturgemäß eine hohe Hundepopulation. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen der Anmeldepflicht durch.

Mit einem Waldanteil von 34 % bietet Bühl gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg

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Hundemarke verloren in Bühl – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Bühl als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Bühl.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Baden-Württemberg meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Bühl, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Bühl steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Bühl über 96.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Bühl?

Mit einem Steuersatz von 96 € pro Jahr für den Ersthund liegt Bühl 12 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Landkreis Rastatt ist Bühl damit die 18.-teuerste von 20 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 106 €). Am günstigsten ist Lichtenau mit 80, am teuersten Gernsbach mit 120.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bühl einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (192 € statt 96 €).

Bei 29.214 Einwohnern und einer Fläche von 29 km² ist Bühl als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bühl

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Bühl in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Bühl wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Bühl zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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