Hundesteuer Fluorn-Winzelnanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund98.00pro Jahr
Zweithund176.00pro Jahr
Listenhund588.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-10.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Fluorn-Winzeln

BehördeStadtverwaltung Fluorn-WinzelnSteueramt / Gemeindekasse
AdresseFreudenstädter Str. 20, 78737 Fluorn-Winzeln

Zuständiges Amt — Standort Fluorn-Winzeln

Öffnungszeiten — Steueramt Fluorn-Winzeln

TagÖffnungszeiten
Montag09:00–12:00 Uhr
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 16:00–18:00 Uhr
Mittwoch09:00–12:00 Uhr
Donnerstag14:00–17:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Fluorn-Winzeln.

Hundesteuersätze Fluorn-Winzeln — Übersicht 2026

KategorieFluorn-WinzelnØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund98.00108.00 €-10.00
Zweithund176.00216.00 €-40.00
Listenhund / gefährl. Hund588.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Fluorn-Winzeln, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Fluorn-Winzeln 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Fluorn-Winzeln beträgt 98€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 176€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 588€ pro Jahr.
  • Fluorn-Winzeln liegt damit 10€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Fluorn-Winzeln in Baden-Württemberg.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Fluorn-Winzeln leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Fluorn-Winzeln.

Bei einer Bevölkerung von 3.190 Einwohnern ist Fluorn-Winzeln eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Fluorn-Winzeln zahlen?

Hundehalter in Fluorn-Winzeln müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 98.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 176.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 588 Euro jährlich.

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Die Kosten von 98€ für Ihren Ersthund können Sie in Fluorn-Winzeln nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Fluorn-Winzeln

Die Hundesteuersatzung von Fluorn-Winzeln sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 98.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Fluorn-Winzeln zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Fluorn-Winzeln ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 588.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Fluorn-Winzeln

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Fluorn-Winzeln beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Fluorn-Winzeln.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Fluorn-Winzeln: So funktioniert es

Das Steueramt Fluorn-Winzeln benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Fluorn-Winzeln gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Fluorn-Winzeln speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Fluorn-Winzeln – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Fluorn-Winzeln wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Fluorn-Winzeln.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Baden-Württemberg eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Fluorn-Winzeln. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Fluorn-Winzeln steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Fluorn-Winzeln über 98.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Fluorn-Winzeln da?

Mit einem Steuersatz von 98€ pro Jahr für den Ersthund liegt Fluorn-Winzeln 10€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in Fluorn-Winzeln bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Fluorn-Winzeln einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (176€ statt 98€).

Bei 3.190 Einwohnern und einer Fläche von 138 km² ist Fluorn-Winzeln als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Fluorn-Winzeln

In Fluorn-Winzeln stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Fluorn-Winzeln wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Fluorn-Winzeln zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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