Hundesteuer St. Blasienanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung St. Blasien
Zuständiges Amt — Standort St. Blasien
Öffnungszeiten — Steueramt St. Blasien
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 09:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–17:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt St. Blasien.
Hundesteuersätze St. Blasien — Übersicht 2026
| Kategorie | St. Blasien | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 107.00 € | 108.00 € | -1.00 € |
| Zweithund | 193.00 € | 216.00 € | -23.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 642.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung St. Blasien, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer St. Blasien 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in St. Blasien beträgt 107€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 193€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 642€ pro Jahr.
- St. Blasien liegt damit 1€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde St. Blasien in Baden-Württemberg.
Hundehalter in St. Blasien müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von St. Blasien. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.
Bei einer Bevölkerung von 4.207 Einwohnern ist St. Blasien eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in St. Blasien zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in St. Blasien richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 107.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 193.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 642 Euro jährlich.
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Die Kosten von 107€ für Ihren Ersthund können Sie in St. Blasien nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in St. Blasien
In St. Blasien gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt St. Blasien zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in St. Blasien ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 642.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in St. Blasien
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in St. Blasien beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach St. Blasien.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in St. Blasien: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in St. Blasien sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Baden-Württemberg häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in St. Blasien gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 33% bietet St. Blasienhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in St. Blasien speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in St. Blasien – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In St. Blasien sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt St. Blasien.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in St. Blasien? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Baden-Württemberg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in St. Blasien steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in St. Blasien über 107.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht St. Blasien da?
Mit einem Steuersatz von 107€ pro Jahr für den Ersthund liegt St. Blasien 1€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in St. Blasien bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in St. Blasien einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (193€ statt 107€).
Bei 4.207 Einwohnern und einer Fläche von 101 km² ist St. Blasien als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in St. Blasien
Viele Verwaltungen, so oft auch St. Blasien, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus St. Blasien wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von St. Blasien zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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