Hundesteuer Friesenheimanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Friesenheim
Zuständiges Amt — Standort Friesenheim
Öffnungszeiten — Steueramt Friesenheim
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–13:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Friesenheim.
Hundesteuersätze Friesenheim — Übersicht 2026
| Kategorie | Friesenheim | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 113.00 € | 108.00 € | +5.00 € |
| Zweithund | 203.00 € | 216.00 € | -13.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 678.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Friesenheim, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Friesenheim 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Friesenheim beträgt 113€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 203€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 678€ pro Jahr.
- Friesenheim liegt damit 5€ über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Friesenheim in Baden-Württemberg.
Hundehalter in Friesenheim müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Friesenheim. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.
Bei einer Bevölkerung von 14.023 Einwohnern ist Friesenheim eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Friesenheim zahlen?
In Friesenheim kostet der erste angemeldete Hund 113.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 203.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 678 Euro jährlich.
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Die Kosten von 113€ für Ihren Ersthund können Sie in Friesenheim nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Friesenheim
Auch wenn die Steuer in Friesenheim bei 113.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Friesenheim zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Friesenheim ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 678.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Friesenheim
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Friesenheim beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Friesenheim.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Friesenheim: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Friesenheim sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Baden-Württemberg kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Friesenheim gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Friesenheim speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Friesenheim – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Friesenheim als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Friesenheim.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Baden-Württemberg eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Friesenheim, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Friesenheim steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Friesenheim über 113.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Friesenheim da?
Mit einem Steuersatz von 113€ pro Jahr für den Ersthund liegt Friesenheim 5€ über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in Friesenheim bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Friesenheim einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (203€ statt 113€).
Bei 14.023 Einwohnern und einer Fläche von 184 km² ist Friesenheim als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Friesenheim
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Friesenheim häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Friesenheim wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Friesenheim zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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