Hundesteuer Ketschanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Ketsch verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Kontakt — Stadtverwaltung Ketsch
Zuständiges Amt — Standort Ketsch
Öffnungszeiten — Steueramt Ketsch
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 07:30–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 07:30–12:00 Uhr, 14:00–15:30 Uhr | |
| Mittwoch | 07:30–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 07:30–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 07:30–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Ketsch.
Hundesteuersätze Ketsch — Übersicht 2026
| Kategorie | Ketsch | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 72.00 € | 108.00 € | -36.00 € |
| Zweithund | 144.00 € | 216.00 € | -72.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 612.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Ketsch). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Ketsch 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Ketsch beträgt 72 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 144 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 612 € pro Jahr.
- Ketsch liegt damit 36 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
- Im Rhein-Neckar-Kreis ist Ketsch die 52.-teuerste von 53 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Ketsch in Baden-Württemberg.
Wer in Ketsch (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Ketschderzeit 72.00 € pro Jahr fällig — 36 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.
Mit 13.141 Einwohnern auf 91 km² zählt Ketsch zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Ketsch.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Ketsch?
Die Hundesteuer in Ketsch ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 72.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 144.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 612.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Ketsch auf rund 936 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 72€ für Ihren Ersthund können Sie in Ketsch nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Ketsch
Nicht jeder Hundehalter in Ketsch muss den vollen Steuersatz von 72 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Ketsch bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Ketsch
Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Ketsch gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 612.00 € pro Jahr — das ist das 8.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Ketsch
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Ketsch beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Ketsch.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Ketsch: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Ketsch sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Ketsch gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 39 % bietet Ketsch gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →
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Hundemarke verloren in Ketsch – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Ketsch als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Ketsch.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Baden-Württemberg meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Ketsch, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Ketsch steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Ketsch über 72.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Ketsch?
Mit einem Steuersatz von 72 € pro Jahr für den Ersthund liegt Ketsch 36 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht Ketsch zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Baden-Württemberg.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist Ketsch damit die 52.-teuerste von 53 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 104 €). Am günstigsten ist St. Leon-Rot mit 48 €, am teuersten Wiesloch mit 132 €.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Ketsch einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (144 € statt 72 €).
Bei 13.141 Einwohnern und einer Fläche von 91 km² ist Ketsch als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Ketsch
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Ketsch in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Ketsch wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Ketsch zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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