Hundesteuer St. Leon-Rotanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für St. Leon-Rot verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Kontakt — Stadtverwaltung St. Leon-Rot
Zuständiges Amt — Standort St. Leon-Rot
Öffnungszeiten — Steueramt St. Leon-Rot
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–13:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt St. Leon-Rot.
Hundesteuersätze St. Leon-Rot — Übersicht 2026
| Kategorie | St. Leon-Rot | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 48.00 € | 108.00 € | -60.00 € |
| Zweithund | 96.00 € | 216.00 € | -120.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 612.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung St. Leon-Rot). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer St. Leon-Rot 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in St. Leon-Rot beträgt 48 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 96 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 612 € pro Jahr.
- St. Leon-Rot liegt damit 60 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
- Im Rhein-Neckar-Kreis ist St. Leon-Rot die 53.-teuerste von 53 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde St. Leon-Rot in Baden-Württemberg.
Wer in St. Leon-Rot (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in St. Leon-Rotderzeit 48.00 € pro Jahr fällig — 60 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.
Mit 13.948 Einwohnern auf 96 km² zählt St. Leon-Rot zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von St. Leon-Rot.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in St. Leon-Rot?
Die Hundesteuer in St. Leon-Rot ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 48.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 96.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 612.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in St. Leon-Rot auf rund 624 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 48€ für Ihren Ersthund können Sie in St. Leon-Rot nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in St. Leon-Rot
Nicht jeder Hundehalter in St. Leon-Rot muss den vollen Steuersatz von 48 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt St. Leon-Rot bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in St. Leon-Rot
Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In St. Leon-Rot gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 612.00 € pro Jahr — das ist das 12.8-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in St. Leon-Rot
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in St. Leon-Rot beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach St. Leon-Rot.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in St. Leon-Rot: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt St. Leon-Rot sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in St. Leon-Rot gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 32 % bietet St. Leon-Rot gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →
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Hundemarke verloren in St. Leon-Rot – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in St. Leon-Rot als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde St. Leon-Rot.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Baden-Württemberg meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in St. Leon-Rot, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in St. Leon-Rot steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in St. Leon-Rot über 48.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist St. Leon-Rot?
Mit einem Steuersatz von 48 € pro Jahr für den Ersthund liegt St. Leon-Rot 60 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht St. Leon-Rot zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Baden-Württemberg.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist St. Leon-Rot damit die 53.-teuerste von 53 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 104 €)..
St. Leon-Rot ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Rhein-Neckar-Kreis.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in St. Leon-Rot einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (96 € statt 48 €).
Bei 13.948 Einwohnern und einer Fläche von 96 km² ist St. Leon-Rot als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in St. Leon-Rot
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt St. Leon-Rot in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus St. Leon-Rot wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von St. Leon-Rot zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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