Hundesteuer Furtwangen im Schwarzwaldanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Furtwangen im Schwarzwald
Zuständiges Amt — Standort Furtwangen im Schwarzwald
Öffnungszeiten — Steueramt Furtwangen im Schwarzwald
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 09:00–12:30 Uhr | |
| Dienstag | 09:00–12:30 Uhr | |
| Mittwoch | 09:00–12:30 Uhr | |
| Donnerstag | 09:00–12:30 Uhr | |
| Freitag | 09:00–12:30 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Furtwangen im Schwarzwald.
Hundesteuersätze Furtwangen im Schwarzwald — Übersicht 2026
| Kategorie | Furtwangen im Schwarzwald | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 124.00 € | 108.00 € | +16.00 € |
| Zweithund | 223.00 € | 216.00 € | +7.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 744.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Furtwangen im Schwarzwald, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Furtwangen im Schwarzwald 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Furtwangen im Schwarzwald beträgt 124€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 223€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 744€ pro Jahr.
- Furtwangen im Schwarzwald liegt damit 16€ über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Furtwangen im Schwarzwald in Baden-Württemberg.
Die Hundeanmeldung in Furtwangen im Schwarzwald ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Furtwangen im Schwarzwald erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.
Bei einer Bevölkerung von 9.030 Einwohnern ist Furtwangen im Schwarzwald eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Furtwangen im Schwarzwald zahlen?
In Furtwangen im Schwarzwald kostet der erste angemeldete Hund 124.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 223.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 744 Euro jährlich.
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Die Kosten von 124€ für Ihren Ersthund können Sie in Furtwangen im Schwarzwald nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Furtwangen im Schwarzwald
Auch wenn die Steuer in Furtwangen im Schwarzwald bei 124.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Furtwangen im Schwarzwald zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Furtwangen im Schwarzwald ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 744.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Furtwangen im Schwarzwald
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Furtwangen im Schwarzwald beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Furtwangen im Schwarzwald.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Furtwangen im Schwarzwald: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in Furtwangen im Schwarzwald sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Baden-Württemberg häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Furtwangen im Schwarzwald gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Furtwangen im Schwarzwald speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Furtwangen im Schwarzwald – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In Furtwangen im Schwarzwald sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Furtwangen im Schwarzwald.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Furtwangen im Schwarzwald? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Baden-Württemberg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in Furtwangen im Schwarzwald steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Furtwangen im Schwarzwald über 124.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Furtwangen im Schwarzwald da?
Mit einem Steuersatz von 124€ pro Jahr für den Ersthund liegt Furtwangen im Schwarzwald 16€ über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in Furtwangen im Schwarzwald bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Furtwangen im Schwarzwald einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (223€ statt 124€).
Bei 9.030 Einwohnern und einer Fläche von 171 km² ist Furtwangen im Schwarzwald als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Furtwangen im Schwarzwald
Viele Verwaltungen, so oft auch Furtwangen im Schwarzwald, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Furtwangen im Schwarzwald wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Furtwangen im Schwarzwald zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von Furtwangen im Schwarzwald
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