Hundesteuer Augsburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Augsburg
Zuständiges Amt — Standort Augsburg
Öffnungszeiten — Steueramt Augsburg
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–15:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:30 Uhr | |
| Mittwoch | 07:00–15:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–17:30 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:30 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Augsburg.
Hundesteuersätze Augsburg — Übersicht 2026
| Kategorie | Augsburg | Ø Bayern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 79.00 € | 75.00 € | +4.00 € |
| Zweithund | 142.00 € | 150.00 € | -8.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 474.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Augsburg, Statistisches Landesamt Bayern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Augsburg 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Augsburg beträgt 79€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 142€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 474€ pro Jahr.
- Augsburg liegt damit 4€ über dem Durchschnitt von Bayern (75€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Stadt Augsburg in Bayern.
Sie möchten Ihren Hund in Augsburg anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Bayern sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.
Bei einer Bevölkerung von 303.150 Einwohnern ist Augsburg eine von vielen Gemeinden in Bayern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Augsburg zahlen?
In Augsburg kostet der erste angemeldete Hund 79.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 142.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 474 Euro jährlich.
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Die Kosten von 79€ für Ihren Ersthund können Sie in Augsburg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Augsburg
Auch wenn die Steuer in Augsburg bei 79.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
- Diensthunde: Als Stadt mit über 303.150 Einwohnern bietet Augsburg teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Augsburg zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Bayern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Augsburg ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 474.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Augsburg
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Augsburg beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Augsburg.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Augsburg: So funktioniert es
Das Steueramt Augsburg benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Bayern eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Augsburg gut sichtbar am Halsband tragen.
Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 3368 Einwohnern pro km² hat Augsburg naturgemäß eine hohe Hundepopulation, was die Einhaltung der Anmeldepflicht besonders wichtig macht. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen durch.
Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Augsburg speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Augsburg – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Augsburg wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Augsburg.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Bayern eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Augsburg. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Augsburg steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Augsburg über 79.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Augsburg da?
Mit einem Steuersatz von 79€ pro Jahr für den Ersthund liegt Augsburg 4€ über dem Durchschnitt von Bayern. Der Steuersatz in Augsburg bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Bayern.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Augsburg einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (142€ statt 79€).
Bei 303.150 Einwohnern und einer Fläche von 90 km² ist Augsburg als Großstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Augsburg
In Augsburg stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Augsburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Augsburg zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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