Hundesteuer Rothenburg ob der Tauberanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Rothenburg ob der Tauber
Zuständiges Amt — Standort Rothenburg ob der Tauber
Öffnungszeiten — Steueramt Rothenburg ob der Tauber
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 24 Stunden geöffnet | |
| Dienstag | 24 Stunden geöffnet | |
| Mittwoch | 24 Stunden geöffnet | |
| Donnerstag | 24 Stunden geöffnet | |
| Freitag | 24 Stunden geöffnet | |
| Samstag | 24 Stunden geöffnet | |
| Sonntag | 24 Stunden geöffnet | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Rothenburg ob der Tauber.
Hundesteuersätze Rothenburg ob der Tauber — Übersicht 2026
| Kategorie | Rothenburg ob der Tauber | Ø Bayern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 79.00 € | 75.00 € | +4.00 € |
| Zweithund | 142.00 € | 150.00 € | -8.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 474.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Rothenburg ob der Tauber, Statistisches Landesamt Bayern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Rothenburg ob der Tauber 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Rothenburg ob der Tauber beträgt 79€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 142€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 474€ pro Jahr.
- Rothenburg ob der Tauber liegt damit 4€ über dem Durchschnitt von Bayern (75€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Rothenburg ob der Tauber in Bayern.
Sie möchten Ihren Hund in Rothenburg ob der Tauber anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Bayern sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.
Bei einer Bevölkerung von 11.385 Einwohnern ist Rothenburg ob der Tauber eine von vielen Gemeinden in Bayern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Rothenburg ob der Tauber zahlen?
Hundehalter in Rothenburg ob der Tauber müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 79.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 142.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 474 Euro jährlich.
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Die Kosten von 79€ für Ihren Ersthund können Sie in Rothenburg ob der Tauber nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Rothenburg ob der Tauber
Die Hundesteuersatzung von Rothenburg ob der Tauber sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 79.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Rothenburg ob der Tauber zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Bayern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Rothenburg ob der Tauber ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 474.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Rothenburg ob der Tauber
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Rothenburg ob der Tauber beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Rothenburg ob der Tauber.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Rothenburg ob der Tauber: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Rothenburg ob der Tauber sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Bayern kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Rothenburg ob der Tauber gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Rothenburg ob der Tauber speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Rothenburg ob der Tauber – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Rothenburg ob der Tauber als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Rothenburg ob der Tauber.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Bayern eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Rothenburg ob der Tauber, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Rothenburg ob der Tauber steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Rothenburg ob der Tauber über 79.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Rothenburg ob der Tauber da?
Mit einem Steuersatz von 79€ pro Jahr für den Ersthund liegt Rothenburg ob der Tauber 4€ über dem Durchschnitt von Bayern. Der Steuersatz in Rothenburg ob der Tauber bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Bayern.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Rothenburg ob der Tauber einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (142€ statt 79€).
Bei 11.385 Einwohnern und einer Fläche von 73 km² ist Rothenburg ob der Tauber als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Rothenburg ob der Tauber
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Rothenburg ob der Tauber häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Rothenburg ob der Tauber wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Rothenburg ob der Tauber zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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