Hundesteuer Au in der Hallertauanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Au in der Hallertau
Zuständiges Amt — Standort Au in der Hallertau
Öffnungszeiten — Steueramt Au in der Hallertau
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Au in der Hallertau.
Hundesteuersätze Au in der Hallertau — Übersicht 2026
| Kategorie | Au in der Hallertau | Ø Bayern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 86.00 € | 75.00 € | +11.00 € |
| Zweithund | 155.00 € | 150.00 € | +5.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 516.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Au in der Hallertau, Statistisches Landesamt Bayern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Au in der Hallertau 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Au in der Hallertau beträgt 86€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 155€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 516€ pro Jahr.
- Au in der Hallertau liegt damit 11€ über dem Durchschnitt von Bayern (75€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Au in der Hallertau in Bayern.
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Au in der Hallertau leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Au in der Hallertau.
Bei einer Bevölkerung von 6.348 Einwohnern ist Au in der Hallertau eine von vielen Gemeinden in Bayern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Au in der Hallertau zahlen?
Hundehalter in Au in der Hallertau müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 86.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 155.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 516 Euro jährlich.
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Die Kosten von 86€ für Ihren Ersthund können Sie in Au in der Hallertau nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Au in der Hallertau
Die Hundesteuersatzung von Au in der Hallertau sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 86.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Au in der Hallertau zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Bayern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Au in der Hallertau ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 516.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Au in der Hallertau
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Au in der Hallertau beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Au in der Hallertau.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Au in der Hallertau: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Au in der Hallertau sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Bayern kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Au in der Hallertau gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 42% bietet Au in der Hallertauhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Bayern generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Au in der Hallertau speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Au in der Hallertau – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Au in der Hallertau als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Au in der Hallertau.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Bayern eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Au in der Hallertau, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Au in der Hallertau steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Au in der Hallertau über 86.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Au in der Hallertau da?
Mit einem Steuersatz von 86€ pro Jahr für den Ersthund liegt Au in der Hallertau 11€ über dem Durchschnitt von Bayern. Der Steuersatz in Au in der Hallertau bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Bayern.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Au in der Hallertau einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (155€ statt 86€).
Bei 6.348 Einwohnern und einer Fläche von 13 km² ist Au in der Hallertau als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Au in der Hallertau
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Au in der Hallertau häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Au in der Hallertau wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Au in der Hallertau zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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