Hundesteuer Garmisch-Partenkirchenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund84.00pro Jahr
Zweithund168.00pro Jahr
Listenhund800.00pro Jahr
vs. Ø Bayern+9.00Differenz

Ersthund-Satz für Garmisch-Partenkirchen verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Garmisch-Partenkirchen

BehördeStadtverwaltung Garmisch-PartenkirchenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseRathauspl. 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen

Zuständiges Amt — Standort Garmisch-Partenkirchen

Öffnungszeiten — Steueramt Garmisch-Partenkirchen

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–13:00 Uhr
Dienstag08:00–13:00 Uhr
Mittwoch08:00–13:00 Uhr
Donnerstag08:00–13:00 Uhr, 14:00–17:00 Uhr
Freitag08:00–13:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Garmisch-Partenkirchen.

Hundesteuersätze Garmisch-Partenkirchen — Übersicht 2026

KategorieGarmisch-PartenkirchenØ BayernDifferenz
Ersthund84.0075.00 €+9.00
Zweithund168.00150.00 €+18.00
Listenhund / gefährl. Hund800.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Garmisch-Partenkirchen). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Garmisch-Partenkirchen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Garmisch-Partenkirchen beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 800 € pro Jahr.
  • Garmisch-Partenkirchen liegt damit 9 € über dem Durchschnitt von Bayern (75 €).
  • Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist Garmisch-Partenkirchen die 2.-teuerste von 21 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Garmisch-Partenkirchen in Bayern.

Wer in Garmisch-Partenkirchen (Bayern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Garmisch-Partenkirchenderzeit 84.00 pro Jahr fällig — 9 € über dem Durchschnitt von Bayern.

Mit 27.509 Einwohnern auf 43 km² zählt Garmisch-Partenkirchen zu den Mittelstadtn in Bayern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Garmisch-Partenkirchen.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Garmisch-Partenkirchen?

Die Hundesteuer in Garmisch-Partenkirchen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 84.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 168.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 800.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Garmisch-Partenkirchen auf rund 1.092. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Garmisch-Partenkirchen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Garmisch-Partenkirchen

Nicht jeder Hundehalter in Garmisch-Partenkirchen muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Garmisch-Partenkirchen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Garmisch-Partenkirchen

Bayern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Garmisch-Partenkirchen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 800.00 € pro Jahr — das ist das 9.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Garmisch-Partenkirchen

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Garmisch-Partenkirchen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Garmisch-Partenkirchen.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Garmisch-Partenkirchen: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Garmisch-Partenkirchen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Bayern kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Garmisch-Partenkirchen gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 36 % bietet Garmisch-Partenkirchen gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Bayern verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern

In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Bayern

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Hundemarke verloren in Garmisch-Partenkirchen – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Garmisch-Partenkirchen als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Garmisch-Partenkirchen.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Bayern meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Garmisch-Partenkirchen, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Garmisch-Partenkirchen steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Garmisch-Partenkirchen über 84.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Garmisch-Partenkirchen?

Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Garmisch-Partenkirchen 9 € über dem Durchschnitt von Bayern. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Bayern.

Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist Garmisch-Partenkirchen damit die 2.-teuerste von 21 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 76 €). Am günstigsten ist Murnau am Staffelsee mit 65, am teuersten Oberammergau mit 90.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Garmisch-Partenkirchen einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (168 € statt 84 €).

Bei 27.509 Einwohnern und einer Fläche von 43 km² ist Garmisch-Partenkirchen als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Garmisch-Partenkirchen

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Garmisch-Partenkirchen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Garmisch-Partenkirchen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Garmisch-Partenkirchen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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