Hundesteuer Bürgstadtanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthundca. 75,00pro Jahr
Zweithundca. 150,00pro Jahr
Listenhundca. 800,00pro Jahr

Für Bürgstadt zeigen wir den Richtwert für Bayern — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde; verifizierte Werte ergänzen wir laufend.

Kontakt — Stadtverwaltung Bürgstadt

BehördeStadtverwaltung BürgstadtSteueramt / Gemeindekasse
AdresseGroße Maingasse 1, 63927 Bürgstadt

Zuständiges Amt — Standort Bürgstadt

Öffnungszeiten — Steueramt Bürgstadt

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Bürgstadt.

Hundesteuersätze Bürgstadt — Übersicht 2026

KategorieBürgstadtØ BayernDifferenz
Ersthundca. 75,0075,00 €0,00
Zweithundca. 150,00150,00 €0,00
Listenhund / gefährl. Hundca. 800,00

Richtwerte auf Basis des Landesniveaus Bayern — für Bürgstadt liegt noch kein verifizierter Satz vor. Verbindlich ist die kommunale Hundesteuersatzung. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

Befreiungen / Ermäßigungen (Optional)

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. September 2026

Hundesteuer Bürgstadt 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Bürgstadt beträgt ca. 75 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 150 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 800 € pro Jahr.
  • Bürgstadt liegt damit genau im Durchschnitt von Bayern (75 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bürgstadt in Bayern.

Wer in Bürgstadt (Bayern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Bürgstadt derzeit ca. 75,00 pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Bayern.

Mit 4.266 Einwohnern auf 128 km² zählt Bürgstadt zu den Landgemeinden in Bayern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Bürgstadt.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Bürgstadt?

Die Hundesteuer in Bürgstadt ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: ca. 75,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 150,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 800,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Bürgstadt auf rund 975. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von ca. 75€ für Ihren Ersthund können Sie in Bürgstadt nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bürgstadt

Nicht jeder Hundehalter in Bürgstadt muss den vollen Steuersatz von ca. 75 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bürgstadt bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Bürgstadt

Bayern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Bürgstadt gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 800,00 € pro Jahr — das ist das 10.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bürgstadt

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Bürgstadt. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Bürgstadt)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Bürgstadt: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Bürgstadt sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherungin Bayern für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bürgstadt gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern

In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Bayern

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Bürgstadt?

Mit einem Steuersatz von ca. 75 € pro Jahr für den Ersthund liegt Bürgstadt genau im Durchschnitt von Bayern. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Bayern.

Für Bürgstadt liegt uns noch kein amtlich bestätigter Satzungswert vor — der oben genannte Betrag ist ein Richtwert auf Basis des Landesdurchschnitts von Bayern. Den verbindlichen Satz legt die örtliche Hundesteuersatzung fest. Aus dem Landkreis Miltenberg haben wir folgende Sätze bereits direkt aus den amtlichen Satzungen verifiziert:

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bürgstadt einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 150 € statt ca. 75 €).

Bei 4.266 Einwohnern und einer Fläche von 128 km² ist Bürgstadt als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bürgstadt

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Bürgstadt in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Bürgstadt wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Bürgstadt zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Bürgstadt

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