Hundesteuer Obernburg am Mainanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Obernburg am Main
Zuständiges Amt — Standort Obernburg am Main
Öffnungszeiten — Steueramt Obernburg am Main
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Obernburg am Main.
Hundesteuersätze Obernburg am Main — Übersicht 2026
| Kategorie | Obernburg am Main | Ø Bayern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 85.00 € | 75.00 € | +10.00 € |
| Zweithund | 153.00 € | 150.00 € | +3.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 510.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Obernburg am Main, Statistisches Landesamt Bayern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Obernburg am Main 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Obernburg am Main beträgt 85€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 153€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 510€ pro Jahr.
- Obernburg am Main liegt damit 10€ über dem Durchschnitt von Bayern (75€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Obernburg am Main in Bayern.
Die Hundeanmeldung in Obernburg am Main ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Obernburg am Main erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.
Bei einer Bevölkerung von 8.884 Einwohnern ist Obernburg am Main eine von vielen Gemeinden in Bayern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Obernburg am Main zahlen?
Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Obernburg am Main bei 85.00 Euro. Ein Zweithund kostet 153.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 510 Euro jährlich.
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Die Kosten von 85€ für Ihren Ersthund können Sie in Obernburg am Main nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Obernburg am Main
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Obernburg am Main eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Obernburg am Main zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Bayern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Obernburg am Main ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 510.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Obernburg am Main
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Obernburg am Main beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Obernburg am Main.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Obernburg am Main: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Obernburg am Main sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Bayern kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Obernburg am Main gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 35% bietet Obernburg am Mainhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Bayern generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Obernburg am Main speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Obernburg am Main – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Obernburg am Main als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Obernburg am Main.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Bayern eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Obernburg am Main, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Obernburg am Main steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Obernburg am Main über 85.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Obernburg am Main da?
Mit einem Steuersatz von 85€ pro Jahr für den Ersthund liegt Obernburg am Main 10€ über dem Durchschnitt von Bayern. Der Steuersatz in Obernburg am Main bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Bayern.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Obernburg am Main einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (153€ statt 85€).
Bei 8.884 Einwohnern und einer Fläche von 29 km² ist Obernburg am Main als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Obernburg am Main
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Obernburg am Main häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Obernburg am Main wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Obernburg am Main zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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