Hundesteuer Neu-Ulmanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Neu-Ulm geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Neu-Ulm
Zuständiges Amt — Standort Neu-Ulm
Hundesteuersätze Neu-Ulm — Übersicht 2026
| Kategorie | Neu-Ulm | Ø Bayern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 108,00 € | 75,00 € | +33,00 € |
| Zweithund | ca. 216,00 € | 150,00 € | +66,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 800,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Neu-Ulm). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Neu-Ulm 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Neu-Ulm beträgt 108 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 216 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 800 € pro Jahr.
- Neu-Ulm liegt damit 33 € über dem Durchschnitt von Bayern (75 €).
- Im Landkreis Neu-Ulm ist Neu-Ulm die 1.-teuerste von 17 Gemeinden.
- Unter den 514 geprüften Gemeinden in Bayern hat Neu-Ulm den 10.-höchsten Satz (Landes-Median: 50 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Neu-Ulm in Bayern.
Wer in Neu-Ulm (Bayern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Neu-Ulm derzeit 108,00 € pro Jahr fällig — 33 € über dem Durchschnitt von Bayern.
Mit 61.780 Einwohnern auf 28 km² zählt Neu-Ulm zu den Mittelstadtn in Bayern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Neu-Ulm.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Neu-Ulm?
Die Hundesteuer in Neu-Ulm ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 108,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 216,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 800,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Neu-Ulm auf rund 1.404 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 108€ für Ihren Ersthund können Sie in Neu-Ulm nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Neu-Ulm
Nicht jeder Hundehalter in Neu-Ulm muss den vollen Steuersatz von 108 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
- Diensthunde: Als Mittelstadt mit über 61.780 Einwohnern bietet Neu-Ulm teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Neu-Ulm bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Neu-Ulm
Bayern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Neu-Ulm gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 800,00 € pro Jahr — das ist das 7.4-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Neu-Ulm
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Neu-Ulm. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Neu-Ulm)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Neu-Ulm: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Neu-Ulm sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Bayern für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Neu-Ulm gut sichtbar am Halsband tragen.
Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 2206 Einwohnern pro km² hat Neu-Ulm naturgemäß eine hohe Hundepopulation. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen der Anmeldepflicht durch.
Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern
In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Bayern →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Neu-Ulm?
Mit einem Steuersatz von 108 € pro Jahr für den Ersthund liegt Neu-Ulm 33 € über dem Durchschnitt von Bayern. Damit gehört Neu-Ulm zu den teureren Gemeinden in Bayern.
Im Landkreis Neu-Ulm ist Neu-Ulm damit die 1.-teuerste von 17 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 72 €). Am günstigsten ist Roggenburg mit 45 €.
Neu-Ulm ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Neu-Ulm.
Landesweit betrachtet: Unter allen 514 geprüften Gemeinden in Bayern hat Neu-Ulm den 10.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 98 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 50 € — Neu-Ulm liegt 58 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Neu-Ulm einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 216 € statt 108 €).
Bei 61.780 Einwohnern und einer Fläche von 28 km² ist Neu-Ulm als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Neu-Ulm
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Neu-Ulm in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Neu-Ulm wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Neu-Ulm zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neu-Ulm
Wie viel Hundesteuer muss ich in Neu-Ulm zahlen?
Die Hundesteuer in Neu-Ulm liegt bei 108,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 216,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 800,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Neu-Ulm?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Neu-Ulm oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Neu-Ulm anzumelden?
Zur Anmeldung in Neu-Ulm benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Bayern eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Neu-Ulm?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Neu-Ulm bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Neu-Ulm befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Neu-Ulm oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Neu-Ulm ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Neu-Ulm erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Neu-Ulm?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Neu-Ulm fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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