Hundesteuer Neu-Ulmanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Neu-Ulm verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Kontakt — Stadtverwaltung Neu-Ulm
Zuständiges Amt — Standort Neu-Ulm
Öffnungszeiten — Steueramt Neu-Ulm
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:30 Uhr, 13:30–16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:30 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:30 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:30 Uhr, 13:30–18:00 Uhr | |
| Freitag | geschlossen | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Neu-Ulm.
Hundesteuersätze Neu-Ulm — Übersicht 2026
| Kategorie | Neu-Ulm | Ø Bayern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 108.00 € | 75.00 € | +33.00 € |
| Zweithund | 216.00 € | 150.00 € | +66.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 800.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Neu-Ulm). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Neu-Ulm 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Neu-Ulm beträgt 108 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 216 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 800 € pro Jahr.
- Neu-Ulm liegt damit 33 € über dem Durchschnitt von Bayern (75 €).
- Im Landkreis Neu-Ulm ist Neu-Ulm die 1.-teuerste von 17 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Neu-Ulm in Bayern.
Wer in Neu-Ulm (Bayern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Neu-Ulmderzeit 108.00 € pro Jahr fällig — 33 € über dem Durchschnitt von Bayern.
Mit 61.780 Einwohnern auf 28 km² zählt Neu-Ulm zu den Mittelstadtn in Bayern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Neu-Ulm.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Neu-Ulm?
Die Hundesteuer in Neu-Ulm ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 108.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 216.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 800.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Neu-Ulm auf rund 1.404 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 108€ für Ihren Ersthund können Sie in Neu-Ulm nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Neu-Ulm
Nicht jeder Hundehalter in Neu-Ulm muss den vollen Steuersatz von 108 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
- Diensthunde: Als Mittelstadt mit über 61.780 Einwohnern bietet Neu-Ulm teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Neu-Ulm bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Neu-Ulm
Bayern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Neu-Ulm gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 800.00 € pro Jahr — das ist das 7.4-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Neu-Ulm
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Neu-Ulm beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Neu-Ulm.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Neu-Ulm: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Neu-Ulm sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Bayern kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Neu-Ulm gut sichtbar am Halsband tragen.
Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 2206 Einwohnern pro km² hat Neu-Ulm naturgemäß eine hohe Hundepopulation. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen der Anmeldepflicht durch.
Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern
In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Bayern →
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Hundemarke verloren in Neu-Ulm – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Neu-Ulm als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Neu-Ulm.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Bayern meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Neu-Ulm, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Neu-Ulm steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Neu-Ulm über 108.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Neu-Ulm?
Mit einem Steuersatz von 108 € pro Jahr für den Ersthund liegt Neu-Ulm 33 € über dem Durchschnitt von Bayern. Damit gehört Neu-Ulm zu den teureren Gemeinden in Bayern.
Im Landkreis Neu-Ulm ist Neu-Ulm damit die 1.-teuerste von 17 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 75 €). Am günstigsten ist Illertissen mit 50 €.
Neu-Ulm ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Landkreis Neu-Ulm.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Neu-Ulm einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (216 € statt 108 €).
Bei 61.780 Einwohnern und einer Fläche von 28 km² ist Neu-Ulm als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Neu-Ulm
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Neu-Ulm in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Neu-Ulm wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Neu-Ulm zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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