Hundesteuer Immenstadt im Allgäuanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Immenstadt im Allgäu
Zuständiges Amt — Standort Immenstadt im Allgäu
Öffnungszeiten — Steueramt Immenstadt im Allgäu
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–13:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Immenstadt im Allgäu.
Hundesteuersätze Immenstadt im Allgäu — Übersicht 2026
| Kategorie | Immenstadt im Allgäu | Ø Bayern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 76.00 € | 75.00 € | +1.00 € |
| Zweithund | 137.00 € | 150.00 € | -13.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 456.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Immenstadt im Allgäu, Statistisches Landesamt Bayern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Immenstadt im Allgäu 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Immenstadt im Allgäu beträgt 76€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 137€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 456€ pro Jahr.
- Immenstadt im Allgäu liegt damit 1€ über dem Durchschnitt von Bayern (75€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Immenstadt im Allgäu in Bayern.
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Immenstadt im Allgäu leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Immenstadt im Allgäu.
Bei einer Bevölkerung von 14.622 Einwohnern ist Immenstadt im Allgäu eine von vielen Gemeinden in Bayern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Immenstadt im Allgäu zahlen?
Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Immenstadt im Allgäu bei 76.00 Euro. Ein Zweithund kostet 137.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 456 Euro jährlich.
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Die Kosten von 76€ für Ihren Ersthund können Sie in Immenstadt im Allgäu nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Immenstadt im Allgäu
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Immenstadt im Allgäu eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Immenstadt im Allgäu zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Bayern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Immenstadt im Allgäu ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 456.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Immenstadt im Allgäu
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Immenstadt im Allgäu beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Immenstadt im Allgäu.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Immenstadt im Allgäu: So funktioniert es
Das Steueramt Immenstadt im Allgäu benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Bayern eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Immenstadt im Allgäu gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Immenstadt im Allgäu speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Immenstadt im Allgäu – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Immenstadt im Allgäu wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Immenstadt im Allgäu.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Bayern eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Immenstadt im Allgäu. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Immenstadt im Allgäu steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Immenstadt im Allgäu über 76.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Immenstadt im Allgäu da?
Mit einem Steuersatz von 76€ pro Jahr für den Ersthund liegt Immenstadt im Allgäu 1€ über dem Durchschnitt von Bayern. Der Steuersatz in Immenstadt im Allgäu bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Bayern.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Immenstadt im Allgäu einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (137€ statt 76€).
Bei 14.622 Einwohnern und einer Fläche von 206 km² ist Immenstadt im Allgäu als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Immenstadt im Allgäu
In Immenstadt im Allgäu stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Immenstadt im Allgäu wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Immenstadt im Allgäu zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von Immenstadt im Allgäu
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