Hundesteuer Wiesinganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund52.00pro Jahr
Zweithund94.00pro Jahr
Listenhund312.00pro Jahr
vs. Ø Bayern-23.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Wiesing

BehördeStadtverwaltung WiesingSteueramt / Gemeindekasse
AdresseDorf 19, 6210 Wiesing, Österreich

Zuständiges Amt — Standort Wiesing

Öffnungszeiten — Steueramt Wiesing

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 12:30–18:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr
Freitag08:00–13:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Wiesing.

Hundesteuersätze Wiesing — Übersicht 2026

KategorieWiesingØ BayernDifferenz
Ersthund52.0075.00 €-23.00
Zweithund94.00150.00 €-56.00
Listenhund / gefährl. Hund312.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Wiesing, Statistisches Landesamt Bayern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Wiesing 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Wiesing beträgt 52€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 94€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 312€ pro Jahr.
  • Wiesing liegt damit 23€ unter dem Durchschnitt von Bayern (75€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Wiesing in Bayern.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Wiesing leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Wiesing.

Bei einer Bevölkerung von 402 Einwohnern ist Wiesing eine von vielen Gemeinden in Bayern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Wiesing zahlen?

Hundehalter in Wiesing müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 52.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 94.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 312 Euro jährlich.

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Die Kosten von 52€ für Ihren Ersthund können Sie in Wiesing nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Wiesing

Die Hundesteuersatzung von Wiesing sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 52.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Wiesing zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Bayern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Wiesing ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 312.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Wiesing

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Wiesing beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Wiesing.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Wiesing: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Wiesing sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Bayern häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Wiesing gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Wiesing speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Wiesing – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Wiesing sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Wiesing.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Wiesing? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Bayern sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Wiesing steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Wiesing über 52.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Wiesing da?

Mit einem Steuersatz von 52€ pro Jahr für den Ersthund liegt Wiesing 23€ unter dem Durchschnitt von Bayern. Das macht Wiesing zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Bayern.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Wiesing einen Aufschlag von 81% gegenüber dem Ersthund (94€ statt 52€).

Bei 402 Einwohnern und einer Fläche von 176 km² ist Wiesing als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Wiesing

Viele Verwaltungen, so oft auch Wiesing, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Wiesing wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Wiesing zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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