Hundesteuer Neutraublinganmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Neutraubling verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Kontakt — Stadtverwaltung Neutraubling
Zuständiges Amt — Standort Neutraubling
Öffnungszeiten — Steueramt Neutraubling
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Neutraubling.
Hundesteuersätze Neutraubling — Übersicht 2026
| Kategorie | Neutraubling | Ø Bayern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 30.00 € | 75.00 € | -45.00 € |
| Zweithund | 60.00 € | 150.00 € | -90.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 800.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Neutraubling). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Neutraubling 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Neutraubling beträgt 30 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 60 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 800 € pro Jahr.
- Neutraubling liegt damit 45 € unter dem Durchschnitt von Bayern (75 €).
- Im Landkreis Regensburg ist Neutraubling die 38.-teuerste von 38 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Neutraubling in Bayern.
Wer in Neutraubling (Bayern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Neutraublingderzeit 30.00 € pro Jahr fällig — 45 € unter dem Durchschnitt von Bayern.
Mit 14.614 Einwohnern auf 93 km² zählt Neutraubling zu den Kleinstadtn in Bayern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Neutraubling.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Neutraubling?
Die Hundesteuer in Neutraubling ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 30.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 60.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 800.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Neutraubling auf rund 390 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 30€ für Ihren Ersthund können Sie in Neutraubling nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Neutraubling
Nicht jeder Hundehalter in Neutraubling muss den vollen Steuersatz von 30 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Neutraubling bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Neutraubling
Bayern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Neutraubling gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 800.00 € pro Jahr — das ist das 26.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Neutraubling
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Neutraubling beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Neutraubling.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Neutraubling: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Neutraubling sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Bayern kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Neutraubling gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern
In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Bayern →
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Hundemarke verloren in Neutraubling – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Neutraubling als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Neutraubling.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Bayern meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Neutraubling, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Neutraubling steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Neutraubling über 30.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Neutraubling?
Mit einem Steuersatz von 30 € pro Jahr für den Ersthund liegt Neutraubling 45 € unter dem Durchschnitt von Bayern. Das macht Neutraubling zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Bayern.
Im Landkreis Regensburg ist Neutraubling damit die 38.-teuerste von 38 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 73 €)..
Neutraubling ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Landkreis Regensburg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Neutraubling einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (60 € statt 30 €).
Bei 14.614 Einwohnern und einer Fläche von 93 km² ist Neutraubling als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Neutraubling
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Neutraubling in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Neutraubling wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Neutraubling zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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