Hundesteuer Stullnanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund74.00pro Jahr
Zweithund133.00pro Jahr
Listenhund444.00pro Jahr
vs. Ø Bayern-1.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Stulln

BehördeStadtverwaltung StullnSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHauptstraße 2, 92551 Stulln
Telefon09435 3090

Zuständiges Amt — Standort Stulln

Öffnungszeiten — Steueramt Stulln

TagÖffnungszeiten
Montag12:00–17:00 Uhr
Dienstag12:00–17:00 Uhr
Mittwoch24 Stunden geöffnet
Donnerstag12:00–17:00 Uhr
Freitag12:00–17:00 Uhr
Samstag12:00–17:00 Uhr
Sonntag12:00–17:00 Uhr

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Stulln.

Hundesteuersätze Stulln — Übersicht 2026

KategorieStullnØ BayernDifferenz
Ersthund74.0075.00 €-1.00
Zweithund133.00150.00 €-17.00
Listenhund / gefährl. Hund444.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Stulln, Statistisches Landesamt Bayern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Stulln 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Stulln beträgt 74€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 133€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 444€ pro Jahr.
  • Stulln liegt damit 1€ unter dem Durchschnitt von Bayern (75€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Stulln in Bayern.

Sie möchten Ihren Hund in Stulln anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Bayern sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.

Bei einer Bevölkerung von 1.689 Einwohnern ist Stulln eine von vielen Gemeinden in Bayern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Stulln zahlen?

In Stulln kostet der erste angemeldete Hund 74.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 133.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 444 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 74€ für Ihren Ersthund können Sie in Stulln nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Stulln

Auch wenn die Steuer in Stulln bei 74.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Stulln zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Bayern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Stulln ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 444.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Stulln

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Stulln beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Stulln.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Stulln: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Stulln sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Bayern kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Stulln gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Stulln speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Stulln – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Stulln als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Stulln.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Bayern eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Stulln, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Stulln steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Stulln über 74.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Stulln da?

Mit einem Steuersatz von 74€ pro Jahr für den Ersthund liegt Stulln 1€ unter dem Durchschnitt von Bayern. Der Steuersatz in Stulln bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Bayern.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Stulln einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (133€ statt 74€).

Bei 1.689 Einwohnern und einer Fläche von 188 km² ist Stulln als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Stulln

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Stulln häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Stulln wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Stulln zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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