Hundesteuer Groß-Zimmernanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund48.00pro Jahr
Zweithund96.00pro Jahr
Listenhund600.00pro Jahr
vs. Ø Hessen-42.00Differenz

Ersthund-Satz für Groß-Zimmern verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Groß-Zimmern

BehördeStadtverwaltung Groß-ZimmernSteueramt / Gemeindekasse
AdresseRathauspl. 1, 64846 Groß-Zimmern

Zuständiges Amt — Standort Groß-Zimmern

Öffnungszeiten — Steueramt Groß-Zimmern

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–11:30 Uhr, 13:00–15:30 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:00–11:30 Uhr, 15:00–18:00 Uhr
Donnerstaggeschlossen
Freitag08:00–11:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Groß-Zimmern.

Hundesteuersätze Groß-Zimmern — Übersicht 2026

KategorieGroß-ZimmernØ HessenDifferenz
Ersthund48.0090.00 €-42.00
Zweithund96.00180.00 €-84.00
Listenhund / gefährl. Hund600.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Groß-Zimmern). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Groß-Zimmern 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Groß-Zimmern beträgt 48 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 96 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
  • Groß-Zimmern liegt damit 42 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist Groß-Zimmern die 18.-teuerste von 23 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Groß-Zimmern in Hessen.

Wer in Groß-Zimmern (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Groß-Zimmernderzeit 48.00 pro Jahr fällig — 42 € unter dem Durchschnitt von Hessen.

Mit 14.859 Einwohnern auf 120 km² zählt Groß-Zimmern zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Groß-Zimmern.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Groß-Zimmern?

Die Hundesteuer in Groß-Zimmern ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 48.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 96.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Groß-Zimmern auf rund 624. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 48€ für Ihren Ersthund können Sie in Groß-Zimmern nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Groß-Zimmern

Nicht jeder Hundehalter in Groß-Zimmern muss den vollen Steuersatz von 48 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Groß-Zimmern bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Groß-Zimmern

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Groß-Zimmern gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600.00 € pro Jahr — das ist das 12.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Groß-Zimmern

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Groß-Zimmern beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Groß-Zimmern.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Groß-Zimmern: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Groß-Zimmern sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Groß-Zimmern gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 31 % bietet Groß-Zimmern gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Hessen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen

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Hundemarke verloren in Groß-Zimmern – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Groß-Zimmern als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Groß-Zimmern.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Hessen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Groß-Zimmern, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Groß-Zimmern steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Groß-Zimmern über 48.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Groß-Zimmern?

Mit einem Steuersatz von 48 € pro Jahr für den Ersthund liegt Groß-Zimmern 42 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Das macht Groß-Zimmern zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Hessen.

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist Groß-Zimmern damit die 18.-teuerste von 23 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 57 €). Am günstigsten ist Reinheim mit 36, am teuersten Babenhausen mit 75.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Groß-Zimmern einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (96 € statt 48 €).

Bei 14.859 Einwohnern und einer Fläche von 120 km² ist Groß-Zimmern als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Groß-Zimmern

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Groß-Zimmern in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Groß-Zimmern wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Groß-Zimmern zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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