Hundesteuer Mörfelden-Walldorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Mörfelden-Walldorf
Zuständiges Amt — Standort Mörfelden-Walldorf
Öffnungszeiten — Steueramt Mörfelden-Walldorf
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:30 Uhr, 13:30–17:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:30 Uhr, 13:30–17:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:30 Uhr | |
| Donnerstag | 13:00–19:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:30 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Mörfelden-Walldorf.
Hundesteuersätze Mörfelden-Walldorf — Übersicht 2026
| Kategorie | Mörfelden-Walldorf | Ø Hessen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 81.00 € | 90.00 € | -9.00 € |
| Zweithund | 146.00 € | 180.00 € | -34.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 486.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Mörfelden-Walldorf, Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Mörfelden-Walldorf 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Mörfelden-Walldorf beträgt 81€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 146€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 486€ pro Jahr.
- Mörfelden-Walldorf liegt damit 9€ unter dem Durchschnitt von Hessen (90€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Mörfelden-Walldorf in Hessen.
Die Hundeanmeldung in Mörfelden-Walldorf ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Mörfelden-Walldorf erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.
Bei einer Bevölkerung von 35.359 Einwohnern ist Mörfelden-Walldorf eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Mörfelden-Walldorf zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Mörfelden-Walldorf richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 81.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 146.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 486 Euro jährlich.
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Die Kosten von 81€ für Ihren Ersthund können Sie in Mörfelden-Walldorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Mörfelden-Walldorf
In Mörfelden-Walldorf gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Mörfelden-Walldorf zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Mörfelden-Walldorf ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 486.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Mörfelden-Walldorf
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Mörfelden-Walldorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Mörfelden-Walldorf.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Mörfelden-Walldorf: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Mörfelden-Walldorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Hessen kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Mörfelden-Walldorf gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Mörfelden-Walldorf speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Mörfelden-Walldorf – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Mörfelden-Walldorf als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Mörfelden-Walldorf.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Hessen eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Mörfelden-Walldorf, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Mörfelden-Walldorf steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Mörfelden-Walldorf über 81.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Mörfelden-Walldorf da?
Mit einem Steuersatz von 81€ pro Jahr für den Ersthund liegt Mörfelden-Walldorf 9€ unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Steuersatz in Mörfelden-Walldorf bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Hessen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Mörfelden-Walldorf einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (146€ statt 81€).
Bei 35.359 Einwohnern und einer Fläche von 183 km² ist Mörfelden-Walldorf als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Mörfelden-Walldorf
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Mörfelden-Walldorf häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Mörfelden-Walldorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Mörfelden-Walldorf zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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